Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen


| Foto: Anke Donner



Landkreis. Zu Beginn eines Schuljahres benötigen Kinder eine Vielzahl neuer Materialien für den Unterricht. Einkommensschwache Familien werden dabei durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützt. Daher weist das Amt für Arbeit und Soziales zu Beginn des neuen Schuljahres noch einmal auf mögliche Hilfen hin: Das so genannte „Schulbedarfspaket“ zum ersten Schulhalbjahr umfasst einen Zuschuss in Höhe von 70 Euro. Weitere 30 Euro werden im Februar 2015 zum zweiten Schulhalbjahr ausgezahlt. Für Kinder, die ab September den Schulkindergarten besuchen, kann ebenso das Schulbedarfspaket beantragt werden. Klassenfahrten und Schulausflüge werden ebenfalls umfassend bezuschusst.

Darüber hinaus wird in zahlreichen Kindertagesstätten oder in Schulen ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten, das bis auf einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit aus dem Paket gefördert wird. Leistungsempfänger des Jobcenters (Hartz IV), Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsempfänger erhalten die Zahlung automatisch mit der monatlichen Grundleistung, wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen bis zum 31. August einen kurzen Antrag auf Bezuschussung stellen.

Antragsunterlagen für weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie Zuschüsse zu Vereins-, Musikschulbeiträgen oder Freizeiten sind auf der Internetseite www.lk-wolfenbuettel.de unter dem Logo „Bildung und Teilhabe“ sowie in den Verwaltungen von Jobcenter und Landkreis erhältlich. Die Mitarbeiter des Jobcenters und des Landkreises Wolfenbüttel haben darüber hinaus noch eine Fülle von zusätzlichen Tipps parat. Wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Sachbearbeiter oder an die Koordinierungsstelle im Amt für Arbeit und Soziales (Stephan Zimmer, Rufnummer 05331/84217).


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