Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel informiert über die aktuellen Förderbedingungen und die schrittweisen Änderungen bei der Heizungsförderung des Bundes: Wer seine Heizung erneuern möchte, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Gefördert werden unter anderem der Einbau von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen.
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Zur Grundförderung von 30 Prozent (der förderfähigen Kosten) können unter bestimmten Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen von 10 bis 40 Prozent hinzukommen. Für Familien mit minderjährigen Kindern greift auch der Familienzuschlag, der das zu versteuernde Haushaltseinkommen reduziert. Insgesamt können derzeit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Bei einem Einfamilienhaus entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.
Förderbedingungen werden angepasst
Die Förderbedingungen werden schrittweise angepasst und der Förderhöchstbetrag sinkt zwei Mal jährlich. Zusätzlich zu der Förderung bietet die KfW Ergänzungskredite an, die bei der Finanzierung des verbleibenden Betrags unterstützen können. Aktuelle Informationen zu den Förderhöhen und Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank und auf der Website des Landkreises unter www.lkwf.de/klimaschutz. Dort gibt es außerdem Informationen zur kostenfreien Energieberatung im Landkreis.

