Wolfenbüttel. Auf den Tag genau zwei Jahre ist es her, dass eine Geburtstagsfeier am Ziegenmarkt in Wolfenbüttel plötzlich und mit einem schrecklichen Zwischenfall endete. Ein Balkon riss unter den Füßen mehrerer Partygäste weg und zog sie meterweit in die Tiefe. Doch wie kam es zu diesem tragischen Zwischenfall? Auch heute sind noch viele Fragen ungeklärt.
Am 16. April 2016 geschah in der Straße Am Ziegenmarkt das schreckliche Unglück. Während der Geburtstagsfeierin einer Wohnung am Ziegenmarkt, sollen sich neun Personen im Alter von 19 bis 30 Jahren auf dem Balkon befunden haben, als dieser plötzlich aus bislang unbekannter Ursache abknickte. Wie die Polizei damals vor Ort mitteilte, waren dreiFrauen und sechsMänner mehrere Meter in die Tiefe gefallen. Sechs der neun gestürzten Personen verletzten sich damals schwer.
Augenzeuge berichtet
Ein Gast der Feier berichtete, dass er selbst kurz vor dem Absturz noch auf dem Balkon gestanden hatte. Dann habe er ein lautes Krachen gehört und viele seiner Freunde seien daraufhin in die Tiefe gestürzt. Der Balkon, der komplett aus Holz bestand, sei abgeknickt und am Haus hängen geblieben, sodass er „glücklicherweise nicht noch auf die gestürzten Personen gefallen ist“, erklärte damals Polizeisprecher Frank Oppermann.
Die Einsatzkräfte waren mit einem Großaufgebot an der Unfallstelle. Foto: Werner Heise
Bei der Konstruktion gepfuscht?
Die Balkonbrüstung blieb stehen, während der Boden unter den Füßen der Partygäste wegriss. Foto:
Bereits kurz nach dem schrecklichen Zwischenfall war man seitens der Polizei davon ausgegangen, dass es sich um morsche Holzträger handelte, die den Balkon zum Absturz gebracht haben (regionalHeute.de berichtete). Zwar sah der zuständige Gutachter dies weiterhin als einen Grund, warum der Balkon samt der neun Menschen in die Tiefe stürzte, aber nach darauffolgenden Erkenntnissen wurde vermutet, dass bei der Konstruktion gepfuscht und der Bau zumindest in Teilen nicht so ausgeführt worden sein könnte.
Suche nach polnischer Firma
Entlastet werden konnten damals zumindest die Architekten des Gebäudes. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass die Planung des Balkons durch einen Architekten den geltenden Vorschriften entsprach und auch die auf den Planungen basierende Baugenehmigung nicht zu beanstanden ist. Das Ermittlungsverfahren gegen den Architekten wurde daher auch eingestellt“, hieß es im Juli 2017 seitens der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Anders habe es sich bei der Bauausführung dargestellt. Diese habe weder den Plänen des Architekten, noch der Baugenehmigung entsprochen. Laut Staatsanwaltschaft hätten Erkenntnisse vorgelegen, dass der Balkonanbau im Jahre 2005 durch ein polnisches Unternehmen durchgeführt worden ist. Dieses Unternehmen konnte auch viele Monate nach dem Zwischenfallallerdings nicht ausfindig gemacht werden.
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