Zweites Kostenrechts-Modernisierungsgesetz: Einstimmiges Votum




[image=5e1764c7785549ede64ccea4]Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat die deutliche Kritik des Bundesrates an dem von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Referentenentwurf des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes begrüßt.

Der Bundesrat hat heute seine ablehnende Haltung gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums deutlich gemacht und erhebliche Nachbesserungen gefordert. In einer einstimmig gefassten Entschließung, die von den Ländern Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg beantragt worden ist, fordert der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, bei den geplanten Änderungen des Justizkostenrechts die Interessen der Länder stärker zu berücksichtigen.

Anlass der Entschließung ist ein vom Bundesjustizministerium im Herbst 2011 vorgelegter Gesetzentwurf, mit dem die Gebühren der Gerichte, der Rechtsanwälte und Notare sowie die Vergütungen der in gerichtlichen Verfahren tätigen Sachverständigen und Dolmetscher erhöht werden sollen. Während für die Angehörigen der genannten Berufsgruppen zumindest ein Inflationsausgleich vorgesehen ist – teilweise gehen die Steigerungsraten weit darüber hinaus ­, sollen nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Gerichtsgebühren nur um knapp 4 % steigen.

Die geringe Anpassung der Gerichtsgebühren hält der Bundesrat für nicht akzeptabel. Er verweist darauf, dass die von der Justiz der Länder erzielten Einnahmen weniger als die Hälfte der Kosten decken, so dass eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades dringend geboten sei.

In seiner Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, auch die seit dem Jahr 1994 unveränderten Wertgebühren des Gerichtskostengesetzes an die Preis- und Einkommensentwicklung anzupassen. Zugleich müsse sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Länder für die Prozesskosten- und Beratungshilfe, die nach dem Gesetzentwurf um weitere 65 Mio. Euro steigen sollen, begrenzt werden.

„Das einstimmige Votum der Länder“, so Busemann, „unterstreicht die Berechtigung der Forderungen.“ Es sei gut, dass es diesbezüglich auch keine parteipolitischen unterschiedlichen Sichtweisen gebe. „Ich erwarte“, so Busemann abschließend, „dass die Bundesjustizministerin ihren Gesetzentwurf noch einmal abändert. Niedersachsen und sicherlich auch alle anderen Bundesländer sind jederzeit gesprächsbereit.“


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Justiz