Wolfenbüttel/Goslar. Der Betriebsausschuss der Wirtschaftsbetriebe Wolfenbüttel gibt erneut keine Empfehlung für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Bildung eines Zweckverbandes zwischen den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar und den Wirtschaftsbetrieben Wolfenbüttel.
Die Verwaltung möchte eine Machbarkeitsstudie zur Bildung eines Zweckverbandes zwischen den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar und Wolfenbüttel durchführen, um sich gegenseitig zu fördern und einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Der Landkreis Goslar hat sich bereits für den Prüfantrag ausgesprochen (regionalHeute.de berichtete). Der Landkreis Wolfenbüttel allerdings ist sich noch immer uneins. Im Februar stand man dieser Studie bereits skeptisch gegenüber, da man zum einen die damit verbundene Ausgabe von 60.000 Euro für unverhältnismäßig hielt und zum anderen die Form eines Zweckverbandes an sich als ungeeignet empfand (regionalHeute.de berichtete). Um die Maßnahme erneut in den Fraktionen beraten zu können, wurde eine Abstimmung auf den Ausschuss am vergangenen Mittwoch verschoben. Aber auch hier wurde trotz abgeänderter Beschlussvorlage, die nun satt eines Zweckverbandes eine offene Form der Zusammenarbeit vorsieht, keine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Grund dafür sei die noch ausstehende Beratung der CDU-Fraktion, erklärte der Ausschussvorsitzende Erhard Dette auf Anfrage von regionalHeute.de. Die Entscheidung über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die zur Zusammenarbeit beider Wirtschaftsbetriebe führen soll, soll dann im nächsten Kreisausschuss fallen.
Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?
Ziel nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen sei es, die Eigenbetriebe der Kreiswirtschaftsbetriebe möglichst vollständig in eine geeignete Form der Zusammenarbeit zu bringen. Dabei sollen die beiden Betriebe in ihrer derzeitigen Aufgaben- und Organisationsstruktur erhalten bleiben, heißt es von der Verwaltung. Die tatsächlichen Synergieeffekte und Wirtschaftlichkeitsgewinne können erst dann verifiziert werden, so die Verwaltung, wenn ein Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vorliegt. Beispiele für Synergien könnten sein: eine gemeinsame Sickerwasserentsorgung, bessere Konditionen durch Ausschreibungen von Sachgütern im Verbund, Steigerung von Vermarktungserlösen durch gebündelte Abfall- und Wertstoffmengen, eine gegenseitige Personalunterstützung bei Ausfällen im Verwaltungsbereich oder etwa eine gegenseitige Nutzung der Sachgüter, wie zum Beispiel Spezialfahrzeuge.
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