Wolfenbüttel: FDP fordert Inklusion mit Augenmaß


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Rudolf Ordon. Foto: privat



Ausgelöst durch die UN-Konvention für Behinderte hat auch der Niedersächsische Landtag die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen vom Schuljahr 2013/14 an beschlossen. Bei der Frage, wie diese auch an den Wolfenbütteler Schulen umgesetzt werden kann, ergeben sich viele Probleme, so dass die Wolfenbütteler Liberalen fürchten, das bisher bewährte System könne zerstört werden, ohne dass eine Lösung gefunden wird, die sowohl behinderten als auch nicht behinderten Schüler eine optimale Förderung ihrer individuellen Fähigkeiten garantiert. Dies teilt der Stadtratsabgeordnete Rudolf Ordon mit. 


Die in Wolfenbüttel existierenden Förderschulen verfügen über ausgezeichnete Räumlichkeiten, kleine Lerngruppen und fachlich hervorragend ausgebildete, hoch motivierte Lehrkräfte, wovon sich der FDP-Vorstand bei einem Besuch überzeugen konnte. Doch auch an den Regelschulen werden gegenwärtig Schüler je nach Grad der Behinderung unterrichtet. So haben in der Vergangenheit körperbehinderte sowie seh- und hörgeschädigte Schüler auch an den Gymnasien ihren Schulbesuch erfolgreich beendet. Grundvoraussetzung hierfür war immer, dass sie eine realistische Chance haben, das Schulziel zu erreichen, so Ordon.

Während es der UN-Konvention vor allem darum geht, Menschen mit Behinderungen den Besuch staatlicher Schulen zu garantieren, sieht die niedersächsische Umsetzung vor, dass Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, auf Wunsch der Eltern jede Regelschule besuchen können. Im Extremfall könnte dies bedeuten, dass ein Kind im Wachkoma an jedem Unterricht teilnehmen darf. Dies könnte den Umbau sämtlicher Wolfenbütteler Schulen erforderlich werden lassen, obwohl niemand weiß, ob dieser Fall jemals eintreten wird, meinen die Liberalen.

In jedem Fall aber müssen nach der jetzigen Gesetzeslage alle Wolfenbütteler Schulen bis zum Schuljahr 2018/19 behindertengerecht umgebaut worden sein, obwohl niemand die Anzahl der behinderter Kinder im Jahr 2018 kennt. Da den Erziehungsberechtigten jedoch ein Wahlrecht zwischen einer Förderschule (wie zum Beispiel der Peter-Räuber-Schule) und einer Regelschule zusteht, ist es auch denkbar, dass sich alle Eltern behinderter Kinder für die bewährten Förderschulen entscheiden. Dann wären alle diese kostenintensiven Umbaumaßnahmen vergebens gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter.

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Die Wolfenbütteler Liberalen an ihrem Infostand in der Fußgängerzone. Foto: Marc Angerstein



Viel wichtiger als dieser Aspekt ist für die Wolfenbütteler Liberalen ein anderer: Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden, Schüler müssen individuell nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit, nach ihren intellektuellen Fähigkeiten gefördert werden. Und dies erfordert einen differenzierenden Unterricht in unterschiedlichen Lerngruppen in unterschiedlichen Schulformen. Es ist unmöglich, Schüler mit dissozialer Gewaltbereitschaft sowie mit mehrfachen Verhaltens- und Lernstörungen in Regelklassen zu unterrichten, in denen es vielfach schon verhaltensauffällige Schüler gibt. Und es ist auch keine Lösung, von Schule zu Schule reisende Sonderpädagogen einzusetzen. Die Förderung dieser Schüler darf nicht zu Lasten der unauffälligen Schüler gehen. Auch diese haben einen Anspruch, individuell und optimal gefördert zu werden. „Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von Schülern führt zwangsläufig zur Schichtung von Schülern, ganz gleich in welchem System. Schule erzeugt immer Differenz.“ (Heike Schmoll).

"Die FDP Wolfenbüttel ist offen für eine stärkere Integration von Kindern mit Behinderung – aber mit Augenmaß", schließt die Mitteilung.


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