Wolfsburg ist Deutschlands haustierfreundlichste Großstadt

Dafür spricht zumindest eine Analyse von 81 Großstädten zur Haustierhaltung in Mietwohnungen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Region. Hunde- oder Katzenhalter haben es bei der Wohnungssuche oftmals nicht leicht. Viele Vermieter befürchten durch die Tierhaltung Schäden in der Wohnung. Doch es geht auch anders: Eine immowelt Analyse für alle 81 deutschen Großstädte zeigt, wo die Wohnungsbesitzer besonders tierfreundlich sind. Auf Platz 1 des Rankings liegt Wolfsburg. Hier befindet sich in 26 Prozent der Wohnungsanzeigen auf immowelt.de ein Vermerk, dass Haustiere erlaubt seien. Das berichtet die immowelt AG in einer Pressemitteilung.


Damit ist Wolfsburg die mit Abstand tierfreundlichste Großstadt Deutschlands. Hinzu kommt noch eine Dunkelziffer von Wohnungen, bei denen der Anbieter zwar keine Angabe zur Haustierhaltung gemacht hat, wo es aber dennoch sein kann, dass Haustiere erlaubt sind.

Braunschweig und Salzgitter abgeschlagen


Auf dem 2. Platz folgt Halle an der Saale: In der ostdeutschen Großstadt sind in 22 Prozent aller inserierten Wohnungen Bello und Co. willkommen. Mit einem Anteil von 20 Prozent liegt Ulm auf Rang 3 der tierfreundlichsten Städte. Die anderen beiden Großstädte in unserer Region liegen abgeschlagen auf Platz 29 (Braunschweig mit 8 Prozent) und 57 (Salzgitter mit 5 Prozent).

Vierbeiner dürfen nicht generell verboten werden


Die besten Chancen haben Haustierbesitzer, wenn bereits in der Anzeige auf die erlaubte Haustierhaltung hingewiesen wird. Falls nicht, besteht dennoch Grund zur Hoffnung. Denn zum einen geben einige Vermieter in der Anzeige nicht an, ob Vierbeiner erlaubt sind. Und zum anderen darf die Haltung von Haustieren nicht generell verboten werden. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche sind grundsätzlich erlaubt. Bei Hunden oder Katzen wird es etwas komplizierter: Generell verbieten dürfen Vermieter die Haltung per Klausel im Mietvertrag zwar nicht. Allerdings darf ein Mieter nicht ohne Rücksicht auf andere einen Hund oder eine Katze halten. Im Zweifel muss also entschieden werden, welche Person das schwerwiegendere Bedürfnis hat: Der Mieter, der Hund oder Katze halten möchte, oder andere Personen, die sich durch das Haustier gestört fühlen könnten. Weitere Informationen zur Haustierhaltung, inklusive einer Checkliste, finden Sie im Ratgeber-Bereich unter ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html.


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