1.500 E-Scooter in Wolfsburg unterwegs: Das muss bei der Nutzung beachtet werden

Die Polizei wird die E-Scooter-Fahrer auch weiterhin im Auge behalten.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfsburg. Am morgigen Dienstag startet in Wolfsburg ein dritter Verleihanbieter von E-Scootern. Damit stehen dann insgesamt 1.500 E-Scooter im Wolfsburger Stadtgebiet zum Verleih bereit. Aus diesem Grund informiert die Polizei zur Benutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge in einer Pressemitteilung.


Nach der seit 2019 geltenden Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung dürfen ausschließlich gemäß Verordnung zugelassene und versicherte E-Scooter entsprechend der Verordnung im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Es handele sich hierbei rechtlich um Kraftfahrzeuge, sodass insbesondere in Bezug auf Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss die gleichen Regularien und Werte wie beim Fahren eines Autos gelten.

Somit liege bei Werten ab 1,1 Promille zum Beispiel absolute Fahruntüchtigkeit vor, darunter könne bei entsprechenden Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. In diesen Fällen werde immer ein Strafverfahren eingeleitet, der Führerschein sichergestellt, und die Fahrerlaubnis entzogen.

Auch die 0,5 Promille-Grenze (bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen) gelte für E-Scooter Fahrer, ebenso wie das Verbot von Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss. In beiden Fällen winke ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrsregister in Flensburg. Im Wiederholungsfall betrage das Bußgeld 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot.

Kein Fahren auf Gehwegen


Auf Gehwegen dürfe nicht gefahren werden. Ebenso wie das Fahren zu zweit sei auch die Benutzung eines Mobiltelefones untersagt. Auf Radwegen dürfe nur in der vorgeschriebenen Richtung gefahren werden.

Andreas Wagner Sachbearbeiter Einsatz- und Verkehr bei der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt: "E-Scooter-Fahrer sollten sich immer vor Augen führen, dass sie relativ schnell und leise unterwegs sind. Sie sind damit für Andere, insbesondere für Fußgänger, kaum hörbar und schlecht wahrnehmbar. Ebenso sind sie, wie auch Pedelecs von anderen Kraftfahrzeugführern schwer einzuschätzen, da sie sich schneller als andere Verkehrsteilnehmer bewegen." Von daher appelliert Wagner an alle Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Vor- und Rücksichtnahme.

E-Scooter-Fahrer bei Unfällen verletzt


2020 habe es im Stadtbereich Wolfsburg 15 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern gegeben. Hierbei wurde ein E-Scooter-Fahrer schwer und sechs leicht verletzt. 9 dieser Unfälle wären durch fehlerhaftes Verhalten der E-Scooter Fahrer verursacht worden. Bei vier Verkehrsunfällen habe Alkoholbeeinflussung vorgelegen, bei teilweise sehr hohen Werten. (Spitzenreiter: 3,17 Promille) In weiteren 21 Fällen wären E-Scooter Fahrer unter Alkoholeinfluss festgestellt worden. Hier wurden jeweils Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Darüber hinaus wären 69 nicht versicherte E-Scooter festgestellt worden. Hierbei habe es sich überwiegend um privat beschaffte E-Scooter gehandelt, die nicht der Verordnung entsprachen, nicht versicherungsfähig sind und auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden dürfen.

Aufgrund der bisherigen Feststellungen und Auffälligkeiten werden E-Scooter weiter im Fokus der polizeilichen Verkehrsüberwachung bleiben.


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