"Altstadt Fallersleben": Öffentlichkeit erhält Einsicht in Erhaltungssatzung


Das Schloss ist prägend für die Altstadt, die in Fallersleben historisch erhalten bleiben soll. Foto: Hoffmann-von-Fallersleben-Museum/Peter Riewaldt
Das Schloss ist prägend für die Altstadt, die in Fallersleben historisch erhalten bleiben soll. Foto: Hoffmann-von-Fallersleben-Museum/Peter Riewaldt | Foto: Hoffmann-von-Fallersleben-Museum/Peter Riewaldt

Wolfsburg. Die Altstadt von Fallersleben soll in ihrer historischen Grundstruktur erhalten bleiben. Die Stadt hat eine entsprechende Erhaltungssatzung auf den Weg gebracht, die nun öffentlich einsehbar ist. Am 13. September gibt es zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung.


Die Erhaltungssatzung "Altstadt Fallersleben" wurde im November vergangenen Jahres vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen. Ziel ist die Sicherung der historischen Grundstruktur und des bestehenden Ortsbildes Fallerslebens sowie die Erhaltung der prägenden Gestaltmerkmale der baulichen Anlagen. Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet am Donnerstag, 13. September, um 17.30 Uhr, im Hoffmannhaus, Kleiner Saal, Westerstraße 4, in Fallersleben eine öffentliche Veranstaltung statt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Satzung dargelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.

Unterlagen liegen aus


Des Weiteren ist es für die Öffentlichkeit möglich, sich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die Erhaltungssatzung zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen inklusive der Anlagen und der Begründung liegen vom 10. September bis zum 10. Oktober im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, dritte Etage, Rathaus B, Porschestraße 49, zur allgemeinen Einsicht jeweils montags bis donnerstags von 7 bis 19 Uhr und freitags von 7 bis 13 Uhr aus. Auskunft zu der Erhaltungssatzung gibt es im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, dritte Etage, Zimmer B 316 während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Die Einsichtsmöglichkeit in die Satzung und die Begründung besteht ebenfalls in der Verwaltungsstelle Fallersleben zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsstelle. Auskünfte zur Erhaltungssatzung können jedoch nur direkt im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung erteilt werden. Der Satzungstext und die Begründung sind auch im Internet unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene einsehbar.


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