Bandendiebstahl: Autodiebe müssen sich vor Gericht verantworten

Die Männer haben mehrere Fahrzeuge gestohlen, um diese entweder für sich zu behalten, auszuschlachten oder gewinnbringend zu verkaufen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfsburg. Am heutigen Montag müssen sich vier Männer im Alter zwischen 28 und 35 Jahren vor dem Braunschweiger Landgericht wegen Bandendiebstahl und Urkundenfälschung verantworten. Den Männern wird vorgeworfen in der Zeit vom 22. Juli 2015 bis zum 31. Juli 2016 Bandendiebstahl in zwölf Fällen begangen zu haben sowie Urkundenfälschung und -unterdrückung in insgesamt acht Fällen. Dabei haben die Angeklagten Autos gestohlen, um diese entweder selbst zu fahren, auszuschlachten oder gewinnbringend zu verkaufen. Dies geht aus einer Pressevorschau des Braunschweiger Landgerichts hervor.


Aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses hätten die aus Gardelegen stammenden Angeklagten geplant, Fahrzeuge nebst Zubehör, insbesondere Autos, zu entwenden, um diese für sich zu behalten, gewinnbringend zu verkaufen, beziehungsweise zur Ausschlachtung der Fahrzeuge und anschließenden Verwertung. Bei den entwendeten Fahrzeuge zwecks Weiterveräußerung sei die Fahrzeugidentifikationsnummer entfernt und gegen die eines Schrottfahrzeuges ausgetauscht worden damit eine Zulassung des Fahrzeuges und Nutzung im Verkehr möglich sei.

Zur Tatausführung hätten die Angeklagten in arbeitsteiliger Weise gehandelt. Sie hätten unbefugt verschiedene Firmengelände betreten und die Fahrzeuge seien gewaltsam geöffnet und kurzgeschlossen worden. Unter anderem hätten die Angeklagten auf diese Weise drei VW-Busse T 4, zwei neuwertige Geländewagen (VW- Amarok) und zwei VW- Golf sowie einen Traktor der Marke Kioti entwendet und diese anschließend für sich verwertet beziehungsweise weiterverkauft. Der Gesamtwert der entwendeten Gegenstände belaufe sich auf zirka 111.000 Euro.


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