Betrugsversuch gescheitert: Wolfsburgerin sollte 1.000 Euro für ihren Gewinn vorstrecken

Angeblich müsse sie die Kosten für Transport, Security und Notar selber zahlen. Die 54-Jährige ging stattdessen zur Polizei.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfsburg. "Sie haben gewonnen!" Mit diesem Satz versuchten dreiste Telefonbetrüger in der vergangenen Woche, eine 54 Jahre alte Wolfsburgerin mit einem Gewinnversprechen zu betrügen. Obwohl die Wolfsburgerin tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen hatte, kamen ihr Zweifel, da sie für die Auszahlung ihres Gewinns in Höhe von 49.780 Euro satte 1.000 Euro vorstrecken sollte. Zu einer Geldübergabe kam es nicht, anstatt dessen verständigte die 54-Jährige nach einigen Tagen die Polizei. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.


Am Mittwochnachmittag vergangener Woche erhielt die Wolfsburgerin den Anruf, dass ihr Los bei einem Gewinnspiel in der Jahresziehung als Gewinn gezogen wurde. Sie könne sich über einen Gewinn in Höhe von 49.780 Euro freuen. Da das Geld in einem Koffer überbracht werde, sollte die 54-Jährige lediglich für die Transportkosten, sowie die Kosten für die Security und einer Notarin in Höhe von 1.000 Euro aufkommen. Die Wolfsburgerin hatte tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen und lies sich deshalb auf die Anruferin ein. Am Donnerstagvormittag meldete sich ein vermeintlicher Mitarbeiter einer Security-Firma, der ihr mitteilte, dass die Geldübergabe im Laufe des Tages stattfinden solle, sie jedoch vorher noch die Kosten begleichen müsse. Da das Preisausschreiben von Google Play organisiert worden sei, wurde die Wolfsburgerin aufgefordert, vorher Google Play Karten für 1.000 Euro zu erwerben und diese bei der Geldübergabe auszuhändigen.

Mario Dedolf als Präventionsexperte der Wolfsburger Polizei kennt die Masche dieser Betrüger, die sich mit ihren Gewinnversprechen nicht nur per Telefon, sondern auch per E-Mail oder direkt per Post an ihre Opfer wenden. In jedem dieser Fälle geht es darum, dass die potenziellen Gewinner zunächst eine bestimmte Bargeldsumme aushändigen oder überweisen sollen.


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