Wolfsburg. Ein sauberer Tisch, appetitlich angerichtete Speisen und eine hygienische Küche - das ist der Anspruch jedes Gastes. Doch wie sieht die Realität hinter den Kulissen der Wolfsburger Gastronomie aus? Eine aktuelle Anfrage von regionalHeute bei der Stadtverwaltung liefert nun detaillierte Zahlen zu Lebensmittelkontrollen, Verstößen und den Konsequenzen für die Betriebe in den Jahren 2025 und 2026.
Laut Stadt fielen im Jahr 2025 insgesamt 950 Gastronomiebetriebe und im ersten Quartal 2026 789 Betriebe, von der gehobenen Gaststätte bis zum schnellen Imbiss, in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Wolfsburg. Um die Einhaltung der Hygienevorschriften sicherzustellen, setzt die Behörde auf regelmäßige Kontrollen.
Über 1.000 Kontrollen durchgeführt
705 Soll-Kontrollen sollte es im vergangenen Jahr geben, 593 Routine-Checks konnten letztlich realisiert werden. Hinzu kamen 266 anlassbezogene Kontrollen, Nachkontrollen und Beschwerdekontrollen, die durchgeführt wurden. Im ersten Quartal des Jahres 2026 fanden 130 planmäßige sowie 31 anlassbezogene Kontrollen statt.
Beanstandungen bei der Hälfte der Betriebe
Die Bilanz der ersten drei Monate des Jahres weist 44 Betriebe mit Verstößen sowie 57 Betriebe aus, bei denen Verstöße mit weiterführenden Maßnahmen geahndet werden mussten. Eine Bewertung, ob die Kontrollquote für 2026 im Soll liegt, sei laut Stadtverwaltung derzeit noch nicht möglich, da eine entsprechende Auswertung nur auf Ganzjahresbasis erfolgt.
Im Jahr 2025 kam es in 246 Betrieben zu Beanstandungen wegen Verstößen gegen Hygieneanforderungen oder Vorschriften zum Gesundheitsschutz. In 175 dieser Fälle waren die Mängel so gravierend, dass die Behörde direkte Maßnahmen einleiten musste.
Über die genaue Beschaffenheit der Mängel, wie etwa bauliche Defizite, Schädlingsbefall oder eine unzureichende Personalhygiene, macht die Stadt Wolfsburg keine Angaben und verweist darauf, dass eine entsprechende Aufschlüsselung nicht möglich sei. Auch die Frage, welche Sanktionen – von der mündlichen Belehrung bis hin zum Bußgeldverfahren – verhängt wurden, könne laut Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.
Im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden im Jahr 2025 insgesamt fünf Veröffentlichungen vorgenommen, um die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße zu informieren.
Die Veröffentlichungen über erhebliche Verstöße sind hier zu finden.

