Betrunkene E-Scooter Fahrt hat Folgen für 20-Jährigen

Auf ihn kommt nun nicht nur eine empfindliche Geldstrafe zu, sondern auch zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Am heutigen Samstag um 3:30 Uhr befuhr ein 20-Jähriger auf einem E-Scooter den Radweg an der Braunschweiger Straße. Er fiel einer Polizeistreife dadurch auf, dass er in leichten Schlangenlinien fuhr. Wegen später nachgewiesener Alkoholisierung wurde ihm nicht nur eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro aufgebrummt, sondern auch zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Das berichtet die Polizei.


Bei der Kontrolle und Überprüfung der Fahrtüchtigkeit in Höhe Südkopfcenter wurde seine Alkoholisierung festgestellt. Aufgrund einer Atemalkoholkonzentration in Höhe von 0,66 Promille komme nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg auf den jungen Mann zu. Da er sein 21. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, gilt für ihn beim Führen eines Kraftfahrzeuges ein Alkoholverbot. Vielen Nutzern von gemieteten E-Scootern sei laut Polizei nicht bewusst, dass sie mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Verkehr teilnehmen und sich somit rechtlich innerhalb des Straßenverkehrsgesetzes bewegen.


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