CDU fordert Korrektur der neuen Radwegmarkierung


Die CDU in Wolfsburg will den Radwegen etwas auf die Sprünge helfen. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die CDU in Wolfsburg will den Radwegen etwas auf die Sprünge helfen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Wolfsburg fordert die Verwaltung auf, die neuen Radwegmarkierungen in der Innenstadt auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Ein entsprechender Antrag wurde bei der letzten Fraktionssitzung am vergangenen Montag beschlossen und heute bei der Verwaltung eingereicht.


Aus Sicht der Christdemokraten ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben. Durch die neu aufgebrachten Fahrbahnmarkierungen, Radfahrschutzstreifen und Fahrstreifen, für den gradlinigen Verkehr und den Fahrstreifen für den linksabbiegenden Verkehr, sowie den Fahrstreifen für den Gegenverkehr, entspricht der Platzbedarf für die vorhandenen Verkehrsarten nicht den gültigen Vorschriften.

„Beim Überholen eines Radfahrers mit einem PKW ist ein Seitenabstand von 1,5 m gemäß StVO einzuhalten. Dieses ist bei der neu eingezeichneten Radspur nicht gewährleistet. Dadurch werden Radfahrer gefährdet!“ betont der Fraktionsvorsitzende Peter Kassel.

Zusätzlich gibt den Radfahrern eine Linksabbieger-Insel an der Kreuzung Goethestraße/ Schillerstraße ein unsicheres Gefühl. Ebenso enden manche Spuren des Radschnellweges abrupt und verwirren Auto- und Radfahrer zusätzlich.

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Wilfried Andacht. Foto: CDU



Wilfried Andacht, Sprecher der CDU im Bauausschuss der Stadt Wolfsburg merkt an: “Da ist bei der Planung gehörig was schief gelaufen. Dieses Wirrwarr an Linien überblickt kein Mensch und war bei den vorangegangenen Vorlagen seitens der Verwaltung auch nicht erkennbar“.

Mit ihrem Prüfauftrage ist die CDU sich sicher einen wichtigen Schritt in Richtung einer Verbesserung der Situation zu gehen. Sie hoffen weiterhin auf Unterstützung der anderen Parteien bei den Beratungen in den Gremien. Bei einem Punkt sollte jedoch schnell Einigkeit herrschen: Die Schutzstreifen für den Radverkehr entsprechen nicht den Richtlinien der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Reinhold Höfs, Fahrlehrer und fachlicher Berater beim Antrag der CDU Ratsfraktion abschließend: „ Die Mindestbreite des Schutzstreifens beträgt 1,25 m. Unsere Messungen haben ergeben, dass Beispielsweise an der Kreuzung Goethestraße/ Schillerstraße diese Vorgaben unterschritten werden“.


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