Wolfsburg. Ein 19 Jahre alter E-Scooter-Fahrer hat sich am Freitagnachmittag im Ortsteil Fallersleben einer Polizeikontrolle entzogen und sich bei einem Sturz leicht verletzt. Wie die Polizei mitteilt, wurde sein E-Scooter sichergestellt.
Gegen 15.28 Uhr bemerkte eine Zivilstreife auf dem Mühlenweg einen schnell fahrenden E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen. Der Fahrer habe einen Mountainbike-Integralhelm und eine verspiegelte Schutzbrille getragen. Wenig später trafen die Beamten den 19-Jährigen neben dem Fahrzeug im Bereich des Bahnhofs an. Als sie sich als Polizisten zu erkennen gaben, sei er auf den E-Scooter gestiegen, habe stark beschleunigt und sei in Richtung Hopfengarten gefahren.
Sturz an einem Fahrradständer
Bei der anschließenden Verfolgung zu Fuß versuchte ein Beamter nach Polizeiangaben, den Fahrer anzuhalten. Der 19-Jährige verlor demnach die Kontrolle über den E-Scooter, kollidierte mit einem Fahrradständer und stürzte. Ein nacheilender Beamter fixierte ihn kurzzeitig am Boden. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen, habe eine Behandlung durch einen Rettungswagen jedoch abgelehnt.
Am E-Scooter stellten die Beamten laut Polizei ein Typenschild fest, das eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausweist. Zudem habe der Roller einen weiteren Fahrmodus gehabt, mit dem eine deutlich höhere Geschwindigkeit erreicht werden könne. Die mögliche Maximalgeschwindigkeit werde noch überprüft. Der 19-Jährige wurde vor Ort entlassen. Gegen ihn laufen Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Zusammenhang zu „Rideout“?
Der Vorfall stand nach Angaben der Polizei im Zusammenhang mit einem in sozialen Medien angekündigten „Rideout“. Dabei seien Teilnehmer unter anderem zum Tragen von Masken und zum Mitbringen von Böllern aufgefordert worden. Die Polizei warnt vor solchen über soziale Medien organisierten Treffen. Bei diesen unangemeldeten Massenansammlungen würden sich meist Minderjährige zu gemeinsamen Fahrten mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum treffen. Was als vermeintlich harmloser Social-Media-Trend beginne, berge erhebliche Unfallrisiken und könne sowohl für die Jugendlichen als auch für deren Eltern strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Dies beginne bereits bei der Missachtung des gesetzlichen Mindestalters von 14 Jahren, das für das Fahren von E-Scootern im deutschen Straßenverkehr vorgeschrieben sei. Zudem sei die Nutzung auf eine Person beschränkt. Im Rahmen der "Rideouts" komme es immer wieder zu riskanten Fahrmanövern, welche für die Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können.
Verzicht auf Schutzkleidung
In der Regel würden die Teilnehmer auf Schutzkleidung oder Helme verzichten, was bei Stürzen zu schwersten Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen führen kann. Dieses Gefahrenpotenzial könne durch technisches Versagen infolge illegalen Tunings massiv verschärft werden. Um Reichweite und Klicks auf Social-Media-Plattformen zu generieren, würden E-Scooter mittels Software-Hacks oder Tuning-Chips manipuliert.
Die mechanischen Komponenten wie Rahmen und Bremsen seien für die dabei erreichten Geschwindigkeiten jedoch nicht ausgelegt. Die Folgen seien Materialbrüche und potenzielles Bremsversagen. Aus diesen gefährlichen Verhaltensweisen resultierten auch rechtliche Konsequenzen für die (jugendlichen) Teilnehmer. Das Fahrverhalten bei "Rideouts" könne den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllen. Auch könne der Straftatbestand eines illegalen Kraftfahrzeugrennens erfüllt sein.
Betriebserlaubnis erlischt
Durch das Tuning erlösche zudem die Betriebserlaubnis, was wiederum Straftaten hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich ziehe. Neben Geldstrafen oder Sozialstunden drohe Jugendlichen damit auch eine Sperre für den zukünftigen Auto-Führerschein.
Konsequenzen für die Eltern
Darüber hinaus können sich auch für die Eltern weitreichende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen ergeben. Eltern, die von den technischen Manipulationen der Fahrzeuge wissen, diese vermuten oder schlicht wegschauen und ihren Kindern die Nutzung erlauben, machen sich selbst wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, so die Polizei. Durch eine illegale Bauartveränderung erlischt zudem jeglicher Versicherungsschutz. Verursacht ein Jugendlicher mit einem manipulierten E-Scooter einen Unfall mit Personenschaden, kann die Versicherung die Eltern oder den Jugendlichen voll in Regress nehmen.
Die Polizei empfiehlt Eltern, die E-Scooter ihrer Kinder im Blick zu behalten und auf ungewöhnliche Geschwindigkeiten oder installierte Tuning-Apps zu achten. Zudem hilft es, das offene Gespräch mit den Kindern zu suchen, um sie über die oft unterschätzten Risiken dieser vermeintlich harmlosen Challenge aufzuklären, so die Polizei abschließend.

