E-Scooter-Fahrer mit über 2 Promille baut Unfall

Nach der medizinischen Versorgung im Krankenhaus, wurde dem 45-Jährigen eine Blutprobe entnommen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Bei einem Unfall mit seinem E-Scooter auf der Stadtwaldstraße in Wolfsburg zog sich ein betrunkener 45-Jähriger in der Nacht zu Dienstag leichte Verletzungen zu. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Kurz nach Mitternacht verständigte ein Zeuge die Polizei, nachdem er auf der Stadtwaldstraße eine augenscheinlich mit einem E-Scooter gestürzte Person bemerkt hatte. Beim Eintreffen der Polizeibeamten erklärte der 45-Jährige, dass er mit seinem E-Scooter gestürzt sei und einen Arzt bräuchte. Noch während des Gesprächs fiel den Beamten starker Atemalkohol auf. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 2,12 Promille, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet wurde. Diese wurde, nach der medizinischen Versorgung, im Klinikum entnommen.

0,5-Promille-Grenze auf dem Scooter


Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut daraufhin, dass es sich bei E-Scootern um ein Kraftfahrzeug handelt und somit dieselben Promillegrenzen wie für Autos gelten. Wer mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille unterwegs ist und dabei keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt oder unter dem Einfluss von Drogen steht, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Straftat ab 1,1 Promille


Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn Kraftfahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr haben. Auf Ausfallerscheinungen kommt es nicht an. Unabhängig davon liegt jedoch auch bei einem Promillewert ab 0,3 eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, alkoholbedingter Unfall) festgestellt wurden Ebenso gilt für unter 21-Jährige und Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit die Null-Promille-Grenze.


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