Ein Besucher pro Patient: So setzt das Klinikum die Besuchsregelung des Landes um

Das Hygienekonzept wurde angepasst. Alltagsmasken reichen für den Besuch im Krankenhaus nicht aus.

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Wolfsburg. Für Patienten und Angehörige kehrt im Klinikum Wolfsburg wieder etwas mehr Alltag zurück. Ab Mittwoch erleichtert das Klinikum das seit Mitte März geltende umfassende Besuchsverbot soweit vom Land zugelassen. Trotz der Coronavirus-Pandemie können Patienten ab Mittwoch eine Person festlegen, die sie während ihres stationären Aufenthalts unter bestimmten Bedingungen im Klinikum regelmäßig besuchen darf. Das teilt das Klinikum Wolfsburg in einer Pressemeldung mit.


„Unsere Patienten sind auf medizinische Versorgung angewiesen, aber ebenso brauchen sie die Fürsorge der Angehörigen, sodass wir uns freuen, dass wir sozialen Kontakte wieder ermöglichen können“, sagt Klinikumsdezernentin Monika Müller. „Es gelten zwar noch strenge Hygieneregeln, aber der Schutz der Patienten vor möglichen Infektionen erfordert, dass wir sehr behutsam vorgehen.“

Hygienekonzept wurde angepasst


Um die Besuche bei stationären Patienten zu ermöglichen, hat das Klinikum das Hygienekonzept angepasst. Für namentlich festgelegte Besucher sind täglich zwischen 14 und 17 Uhr Besuche möglich. Bis 17.30 Uhr müssen Besucher das Klinikum wieder verlassen. Der Zugang ist weiter nur über den Haupteingang möglich. Dort ist eine Selbstauskunft auszufüllen, auf der erforderliche Kontaktdaten sowie der Zeitpunkt des Aufenthalts im Klinikum eingetragen werden, erklärt die stellvertretende Klinikumsdirektorin Katrin Stary: „Das aktuelle Formular steht auf der Internetseite des Klinikums. Wir bitten alle Besucher, dieses schon zu Hause auszudrucken und ausgefüllt mitzubringen.“ Das Klinikum ist verpflichtet, die ausgefüllten Bögen drei Wochen lang aufzubewahren, damit bei Bedarf eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz erforderlich


Im Foyer werden die Besucher zudem über die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln aufgeklärt. Sie müssen während ihres Aufenthalts im Klinikum durchgehend einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. „Wir richten uns hier nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts für die erweiterten Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen. Demnach sind selbstgenähte Behelfs- oder Alltagsmasken in Kliniken nicht mehr für Patienten und das Personal gestattet. Diese Vorgaben haben wir auch auf die Besucher ausgeweitet“, erläutert Krankenhaushygienikerin Dr. Birgit Feier. Besucher, die keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Klinikums tragen, können einen für den Preis von einem Euro am Eingang des Klinikums erwerben.

Neben namentlich festgelegten Besuchern sind auch Besuche von werdenden Vätern, Vätern von Neugeborenen sowie von Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern in der Kinderklinik gestattet. Zugelassen sind zudem nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Patienten sowie von Patienten, bei denen der Sterbeprozess eingesetzt hat, sowie für Besuche im Rahmen der Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste. Auch für gerichtlich bestellte Betreuer sowie Richter in Betreuungsangelegenheiten, Verfahrenspfleger, Seelsorger, Geistliche und Urkundspersonen sowie Personen, die für den Betrieb der Einrichtung notwendig sind, ist der Zutritt zum Klinikum unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorgaben gestattet.

Keine Begleitung von ambulanten Patienten


Nicht gestattet ist die Begleitung von ambulanten Patienten, die Termine in den Ambulanzen der verschiedenen Fachbereiche des Klinikums haben. Ebenso ist der Besuch auf den Abklärungsstationen sowie den COVID positiv Stationen nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet.

Eine Begleitung von Patienten, welche in der Zentralen Notfallaufnahme vorstellig werde, ist ebenfalls nur in absoluten Ausnahmesituationen zulässig, da hier die notwendigen Abstandsregeln in den Wartebereichen nicht eingehalten werden können.


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