Elektrisch durch Wolfsburg: Stadt und Startup starten Tretroller-Verleih

Ab Anfang März können Elektro-Tretroller mit einer App vom Startup TIER im Wolfsburger Stadtgebiet gefunden und ausgeliehen werden.

Erster Stadtrat Dennis Weilmann (zweiter von rechts) und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide (dritter von links) präsentierten die Elektro-Tretroller.
Erster Stadtrat Dennis Weilmann (zweiter von rechts) und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide (dritter von links) präsentierten die Elektro-Tretroller. | Foto: Stadt Wolfsburg

Wolfsburg. Ab Anfang März werden Elektro-Tretroller zum Stadtbild in Wolfsburg gehören. Insgesamt 350 Stadtflitzer werden dann an verschiedenen Standorten in der Innenstadt, in Vorsfelde und Fallersleben zu finden sein. Die Stadt Wolfsburg und das Berliner Startup TIER vereinbarten eine freiwillige Selbstverpflichtung mit Regeln zum Betrieb. Die Roller können mit einer App im Stadtgebiet gefunden und ausgeliehen werden. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.


Die e-Tretroller, auch e-Scooter genannt, seien eine sinnvolle und umweltschonende Ergänzung der städtischen Mobilität. Sie würden dem öffentlichen Verkehr als Zubringer dienen oder laden dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehenzulassen. Seitdem die e-Scooter im Sommer 2019 durch eine Verordnung in Deutschland zugelassen wurden, sind Verleihfirmen in zahlreichen Städten aktiv.

In Wolfsburg starte nun der Berliner Anbieter TIER eigenständig mit seinen Fahrzeugen. Die e-Tretroller werden stationslos in weiten Teilen des Stadtgebietes angeboten. Feste Verleih- oder Ladestationen gebe es nicht. Die Akkus könnten vom Betreiber entnommen und bei Bedarf jederzeit aufgeladen werden. Nutzer müssten den Roller also nicht selbst laden. Der Anbieter verspricht, die Akkus mit Lastenrädern zum Aufladeort zu bringen und so insgesamt klimaneutral zu arbeiten. Die e-Scooter könnten im Stadtgebiet mittels der App von TIER gefunden, ausgeliehen und die Fahrt gegen einen Euro Startgebühr und 0,15 Cent pro Minute bezahlt werden.

Verkehrsregeln beachten



Für die Nutzung der e-Tretroller, egal ob als Verleihangebot oder privat erworben, gelten bundesweit Regeln. Gefahren werden dürfe auf Radwegen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfe auf die Straße ausgewichen werden. Auf Fußwegen, die für Radfahrer freigegeben sind, dürfen die Roller nur bewegt werden, wenn das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" ausgeschildert ist. In Wolfsburg werde das künftig im Bereich der südlichen Porschestraße bis zur Pestalozziallee der Fall sein. Weiter ist bundesweit geregelt, dass die e-Scooter eine Maximalgeschwindkeit von 20 Stundenkilometern haben und ab 14 Jahren genutzt werden dürfen. Außerdem müssten die Roller versichert sein und ein Kennzeichen haben, was bei den Verleihrollern bereits der Fall ist.

In Wolfsburg und der Region sei darüber hinaus folgendes zu beachten: In den Bussen der Wolfsburger Verkehrs GmbH (WVG) sowie im gesamten Verkehrsverbundgebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) dürfen e-Tretroller nach derzeitigem Stand mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt sind und keine anderen Fahrgäste oder den Fahrbetrieb behindern. Sie gelten dann als Gepäck und können kostenlos mitfahren. Die Verleihroller seien derzeit nicht klappbar und dürfen somit nicht mitgenommen werden. Übersteigen Roller bestimmte Maße (Länge mehr als 115 Zentimeter, Gewicht mehr als 15 Kilogramm, Rad größer als 9 Zoll) gelten die Regelungen der Fahrradmitnahme und es müsse eine Fahrradkarte für 2,50 Euro gelöst werden.

Sechsmonatige Testphase


Grundsätzlich sei der Betrieb eines Verleihsystems mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen seitens der Stadt Wolfsburg nicht genehmigungspflichtig. Der Anbieter arbeite eigenwirtschaftlich und daher nicht im Auftrag der Stadt. Nach Erfahrungen in anderen Städten habe es sich aber als sinnvoll herausgestellt, zwischen Stadt und Anbieter eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zu schließen. Darin würden Betriebsregeln sowie Fahr- und Parkverbotszonen definiert, die die Verkehrssicherheit, den Umgang mit dem Stadtbild und die Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern berücksichtigen sollen. In der App des Anbieters werde auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen und auch die Durchfahrtsverbotszonen in Wolfsburg werden dargestellt. Vereinbart habe die Stadt auch eine sechsmonatige Testphase. Danach solle gemeinsam mit Stadt, Polizei, Anbieter und Verkehrsverbänden Bilanz gezogen und das Verleihsystem weiterentwickelt werden.

Im Internet unter www.wolfsburg.de/emobilitaet stelle die Stadt eine Themenseite online mit Informationen und häufig gestellten Fragen, sogenannten FAQs, bereit. Auch die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung könne dort abgerufen werden.


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