Braunschweig. In dem Rechtsstreit des ehemaligen Hauptabteilungsleiters für die Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG hat am gestrigen Montag vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ein Termin zur Fortsetzung der Kammerverhandlung stattgefunden. Der ehemalige VW-Mitarbeiter möchte durch die Klage seine Weiterbeschäftigung erwirken und fordert ein Vielfaches an Schadensersatz vom Konzern. Das geht aus einer Presseinformation des Amtsgerichtes hervor.
Das Arbeitsgericht Braunschweig und nachfolgend das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatten eine zwischen den Parteien zunächst umstrittene außerordentliche Kündigung des Klägers durch die Arbeitgeberin rechtskräftig für unwirksam erklärt. Die Arbeitgeberin hatte vor dem Kammertermin einen weiteren Kündigungsschutzantrag des Klägers am Montag anerkannt, woraufhin das Arbeitsgericht ein entsprechendes Teil-Anerkenntnisurteil erlassen hat.
Die Klage
Der Kläger möchte mit seiner Klage nunmehr noch tatsächliche Weiterbeschäftigung erreichen. Weiterhin verlangt er von der Arbeitgeberin die Nachzahlung von Vergütung für die Zeit ab Mai 2020, Auskunft über zwischenzeitliche Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen für die Jahre 2019 bis 2021, Schadensersatz für die Vorenthaltung von Dienstwagen nebst Tankkarte sowie die Gewährung von Urlaub. Was die Ansprüche auf Lohnnachzahlung betrifft, ist zwischen den Parteien unter anderem im Streit, ob der Kläger im fraglichen Zeitraum aufgrund eines 2018 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches freigestellt war oder ob er über von ihm in der Zwischenzeit anderweitig erzieltes Einkommen Auskunft erteilen und sich diesen gegebenenfalls anrechnen lassen muss.
Verkündung der Entscheidung im Juli
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage hat das Arbeitsgericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf den 14. Juli 2022 um 12 Uhr im Arbeitsgericht Braunschweig.
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