Wolfsburg. Für jeden Hund muss der Besitzer Hundesteuer bezahlen. Für den Ersthund beträgt die Gebühr in der Stadt Wolfsburg jährlich 96 Euro. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Blinden, Sanitäts- und Rettungshunde. Die FDP-Fraktion hat nun einen Antrag eingereicht, die Satzung zu ändern, wie die Partei in einer Pressemitteilung berichtet.
Der Ratsherr Marco Meiners fordere, zukünftig auch Jagdhunde von der Steuer zu befreien. „Die Ausbildung eines Jaghundes ist langwierig sowie kosten- und zeitintensiv. Die Jäger leisten eine gute Tat, die Anerkennung finden sollte.“
Insbesondere bei Straßenverkehrsunfällen mit Wildtieren würden häufig zwingend gut ausgebildete Jagdhunde benötigt, um die verletzten Tiere aufzuspüren und somit unnötiges Tierleid zu vermeiden. Ohne die Jägerschaft müsste dieser unentgeltliche Dienst von der Stadt selbst umgesetzt werden. „Die Voraussetzung zur Befreiung sollte ein Erstwohnsitz im Stadtgebiet und die Beschränkung auf einen Hund sein“, erklärt Meiners sein Anliegen. „Als Nachweis sollte die bestandene Brauchbarkeitsprüfung des Hundes dienen.“
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