Wolfsburg. Am 28. Oktober begann vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen 21-jährigen Mann aus Wolfsburg. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Doch der Prozess endet schon am zweiten Verhandlungstag.
Angeklagt hatte man den 21-Jährigen, weil er verdächtigt wurde, am 20. August 2023 vor einer Diskothek in Wolfsburg an einer massiven Schlägerei mit mehr als 20 Beteiligten beteiligt gewesen zu sein und dabei einen Mann lebensgefährlich mit einem Messer verletzt zu haben. Dabei sollen sich mehrere Gruppen gegenseitig mit Flaschen und Gläsern beworfen sowie geschlagen und getreten haben. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte einen Mann zu sich herangezogen und ihn mehrfach mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Der 28-jährige Mann wurde durch Messerstiche schwer verletzt.
Prozess endet am zweiten Tag
Bereits am zweiten Verhandlungstag endete das Verfahren mit einem Freispruch. Das bestätigte Gerichtssprecherin Lisa Rust gegenüber regionalHeute.de und erklärte, dass der Angeklagte für die Zeit, die er in Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbracht hat, entschädigt wird.
Schuld nicht erwiesen
Der Freispruch erfolgte laut Oberstaatsanwalt und Pressesprecher am Landgericht, Christian Wolters, weil der Hauptbelastungszeuge, der den Angeklagten ursprünglich identifiziert hatte, in der Verhandlung keine Angaben mehr machte und sich auf Erinnerungslücken berief. Das Gericht sah daraufhin die Schuld des Angeklagten als nicht erwiesen an. Neue Erkenntnisse – etwa auf den wahren Täter – hätten sich nicht ergeben.
15.000 Euro Entschädigung
Wie Wolters weiter erklärt, betrage die Haftentschädigung derzeit grundsätzlich 75 Euro pro Tag zu Unrecht erlittener Haft. Der Angeklagte war am 13. April 2025 in Nordmazedonien aufgrund eines deutschen Haftbefehls festgenommen worden und befand sich zunächst in Auslieferungshaft, bevor er am 21. Mai 2025 nach Deutschland überstellt und in Untersuchungshaft genommen wurde. Da die Festnahme bereits im Zusammenhang mit dem Braunschweiger Verfahren erfolgte, wird die Auslieferungshaft ebenso wie die Untersuchungshaft entschädigt. Das bedeutet: Der Mann würde eine Entschädigung von knapp 15.000 Euro erhalten.

