Gericht erklärt VW-Betriebsratswahl für unwirksam

Das Arbeitsgericht Braunschweig gab neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg recht, die die Wahl angefochten hatten.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Mit einem Beschluss vom gestrigen Mittwoch hat das Arbeitsgericht Braunschweig die Wahl des Betriebsrats im Werk Wolfsburg der Volkswagen AG für unwirksam erklärt. Das berichtet das Gericht in einer Pressemitteilung.



Mit einem am 11. April beim Arbeitsgericht Braunschweig eingegangenen Antrag haben neun wahlberechtigte Arbeitnehmer aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl, die dort im Zeitraum vom 14. März bis zum 18. März stattfand und deren Ergebnis am 28. März bekannt gegeben wurde, angefochten. Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen "Wir für Euch", "Die Alternative" und "MIG 18" für die Betriebsratswahl kandidierten.

Zerstörung nicht verhindert


Die Anfechtung wird unter anderem mit Verstößen gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl, mit der Art und Weise der Durchführung der Briefwahl - insbesondere dem Umgang mit Briefwahlrückläufern - und mit der nicht effektiven Unterbindung der Zerstörung beziehungsweise dem Überkleben von Wahlplakaten begründet.

"Wahl unwirksam"


Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich. Nach Erörterung der vorgenannten Anfechtungsgründe hat das Arbeitsgericht verkündet, dass es die Wahl als unwirksam ansieht. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingelegt werden.


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