Hier ist Feuerwerk in Wolfsburg verboten: Große Gebiete betroffen

Mit den Verbotszonen soll vermieden werden, dass sich große Menschenansammlungen bilden.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Frederick Becker

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg hat eine Liste von Orten und Plätzen herausgegeben, an denen zu Silvester ein absolutes Feuerwerksverbot gilt. Mit dem Verbot soll vermieden werden, dass sich auf belebten Straßen und Plätzen größere Menschenansammlungen bilden und es zu einem unkontrollierbaren Infektionsgeschehen unter den sich versammelnden Menschen kommt. Hierüber informiert die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.


Die Kommunen sind durch die aktuelle Coronaverordnung dazu angehalten, belebte Straßen und Plätzen zu identifizieren und als Verbotszonen auszuweisen. Darüber hinaus sei mit dem Verbot beabsichtigt, Einsatzkräfte von Notfalldiensten, Polizei und Feuerwehr zu entlasten und die ohnehin durch die Pandemie knappen Kapazitäten im Gesundheitswesen nicht weiter zu strapazieren. Insbesondere durch Veranstaltungen mit größeren Menschengruppen gehe eine besonders erhöhte Gefährdung für die umstehenden Personen durch umherfliegende Feuerwerkskörper aus.



Die hierzu am 20. Dezember erlassene Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot gilt in der Zeit von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar 2022, für folgende Örtlichkeiten im Stadtgebiet:

• Willy-Brandt-Platz (Hauptbahnhofs- und Phaeno-Vorplatz)
• Porschestraße Nord, Hauptbahnhofspassage, Sarah-Frenkel-Platz
• Porschestraße Fußgängerzone Mitte, Kaufhofpassage
• Kaufhof
• Allerpark, In den Allerwiesen
• Ehmen Spielplatz/Skatepark Am Kerksiek
• Fallersleben Denkmalplatz/Marktstraße/Westerstraße
• Gesamtes Areal Klieversberg zwischen Klinikum, Hanns-Lilje-Heim und Theodor-Heuss-Gymnasium Martin-Luther-Straße
• Hansaplatz Nordstadt
• Nordsteimke am Wasserbehälter auf dem Windmühlenberg
• Vorsfelde Innenstadtbereich Amtsstraße/Lange Straße/An der Probstei/Kattenstraße
• Vorsfelde Meinstraße Parkplatz von "Netto"
• Westhagen Am Markt und angrenzende Bereiche

Die genaue Begrenzung ergibt sich aus Plänen, die auf der Website der Stadt Wolfsburg zu finden sind. Stadtrat Andreas Bauer erklärt dazu: "Ich möchte wie bereits im vergangenen Jahr an die Wolfsburgerinnen und Wolfsburger appellieren, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F2 oder dem ohnehin nicht klassifizierten, nicht zugelassenen und meist aus dem Ausland stammenden Feuerwerk zu verzichten. Auch bitte ich, auf die Vermeidung von größeren Ansammlungen zu achten. Besonders die bereits massiv im Rahmen der Pandemie geforderten Einsatz- und Rettungskräfte sowie das Krankenhauspersonal gilt es zu entlasten. Hier sind wir alle gefordert, Solidarität zu zeigen und notwendige Kapazitäten für Erkrankte freizuhalten."


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