IHK Lüneburg-Wolfsburg enttäuscht über Urteil zu A39


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Wolfsburg. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg in einer Pressemitteilung berichtet, sei sie enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, der Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss des 7. Bauabschnitts der A 39 von Wolfsburg nach Ehra-Lessien stattzugeben.


„Die Entscheidung ist ein Rückschlag und bedeutet weiteren Zeitverlust. Die Zukunftsachse für unsere Region wird also später kommen – aber sie wird kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat klar herausgestellt, dass die Mängel in der bisherigen Planung behoben werden können“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. Positiv sei auch, dass die Klage der Gemeinde Jembke gegen den Bau einer Tank- und Rastanlage ohne Erfolg blieb: „Wir brauchen entlang der A 39 Raum für Lkw, damit die Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten können.“

Lückenschluss werde dringend benötigt


Nachdem sich seit Anfang des Jahres alle sieben Abschnitte der A 39 in der Genehmigungsphase befinden, hätte der siebte Bauabschnitt nun als erster Baurecht erlangen sollen. Der dringend benötigte Lückenschluss der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg würde die Metropolregionen Hamburg und Braunschweig-Wolfsburg und damit die größte autobahnfreie Region Deutschlands miteinander verbinden. Zeinert: „Das Land muss nun umgehend das Urteil analysieren, seine Planungen überarbeiten und alle Abschnitte mit dem gleichen hohen Tempo vorantreiben. Die Region braucht diese Autobahn, um Investitionen anzulocken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.“

Die IHK Lüneburg-Wolfsburg mahnt die insgesamt zu lange dauernden Plan- und Genehmigungsverfahren in Deutschland an. „Je länger Projekte bis zur Realisierung benötigen, desto schwieriger ist dies dem Bürger noch zu erklären. Im Falle der A 39 ist nun besonders kurios, dass die im Interesse der Bürger der Gemeinde Ehra geplante vollständige Ortsumgehung vom Bundesverwaltungsgericht als Rechtsfehler eingestuft wurde. Dies zeigt den dringenden Reformbedarf unseres Planungsrechts“, sagt Zeinert.

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