Kindergarten Beitragsfreiheit verzögert sich in Wolfsburg

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Symbolfoto: Robert Braumann
Symbolfoto: Robert Braumann | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Das Land Niedersachsen wird voraussichtlich am 19. Juni die Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren beschließen. Dem Wahlversprechen der SPD und CDU scheint die Stadt Wolfsburg allerdings ein Strich durch die Rechnung zu machen. Die EDV-Umstellung zur Neuberechnung der Sätze hinkt hinterher. Die Eltern werden vorerst weiter zahlen müssen.


Die neueRegelung sollab dem Kindergartenjahr 2018/19, also ab 1. August 2018 in Kraft treten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird dazu am 20. Juni die angepasste Elternbeitragstabelle, die neuen Geschwisterkindregelungen sowie die Zuschüsse zu den Verpflegungskosten beschließen. Dies ermöglicht der Stadt Wolfsburg eine Umsetzung der neuen Regelungen. Die Stadtverwaltung und die Träger der Kindertagesstätten arbeiten zwar nach eigenen Angaben "mit Hochdruck im Interesse der Familien und der Kinder an der Umsetzung der neuen Gesetzeslage", bitten aber schon jetzt um das Verständnis und die Unterstützung der Elternschaft - die Neuberechnung wird dauern.

Konkret bedeutet dieneue Gesetzesänderung, dass in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege (Tagesmütter und Gross.FamilienNester) für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr die Elternbeiträge für eine Betreuung von bis zu acht Stunden täglich wegfallen. Ausgenommen davon sind jedoch Kosten für die Verpflegung der Kinder sowie Kosten für individuelle Sonderdienste. Nach dem Ratsbeschluss im Juni sollumgehend die EDV-Umstellung des Elternbeitragsprogrammes extern beauftragt werden. Die Stadt Wolfsburg rechnet damit, dass die Umstellung bis Ende Juli abgeschlossen ist.

Im Anschluss willsich die Stadt Wolfsburg bemühen, die Neuberechnung der individuellen Beiträge (Verpflegung und Sonderdienste) schnell umzusetzen. Absolute Priorität bei der Neuberechnung hätten Eltern von bereits in Betreuung befindlichen Kindern, im Anschluss werden Neuverträge beziehungsweise deren Beitragszahlungen berechnet.

Eltern sollen vorerst weiter zahlen


Die Eltern werden per Aushang in den Kindergärten informiert. Bis zu einer weiteren schriftlichen Mitteilung der Stadt Wolfsburg mit den neuen Elternbeiträgen wird die Elternschaft gebeten, ihre bisherigen Zahlungsmodalitäten beizubehalten, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und bei einer zügigen Abarbeitung zu unterstützen - sowohl bei der Stadt Wolfsburg als auch bei den Trägern der Einrichtungen. Zu hohe bezahlte Beiträge werden durch die Stadt Wolfsburg oder durch den jeweiligen Träger unaufgefordert zurück erstattet. Mit einer Rückzahlung werde nach aktuellem Kenntnisstand bis spätestens Oktober gerechnet.

Durch den Ratsbeschluss im Juni zur Elternbeitragstabelle ändern sich folgende Punkte:

  • Durch die Elternbeitragsfreiheit gilt die Geschwisterkindregelung nur noch in Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren (das zweite Kind in der Betreuung erhält 50 Prozent Ermäßigung auf den Elternbeitrag, das dritte Kind ist beitragsfrei)

  • Bei Einreichung eines Verpflegungsgutscheines nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt automatisch eine Reduzierung des Verpflegungsbeitrags auf den Betrag von 20 Euro monatlich


Ein Informationsblatt bietet die Stadt hier an.


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