Wolfsburg. Bereits 2014 habe die Stadt das Online-Portal zur Kita-Platzvergabe "Wolles Welt" eingeführt. Zum neuen Kita-Jahr 2020/21 werden nun Veränderungen umgesetzt, um das Vergabeverfahren mit Blick auf die Zeitläufe zu optimieren. Anmeldungen über "Wolles Welt" seien noch bis zum 28. Februar möglich. Darüber informiert die Stadt.
Iris Bothe, Dezernentin für Jugend, Bildung und Integration erklärt: "Da durch steigende Geburtenzahlen und Betreuungsbedarfe die Nachfrage nach Plätzen größer ist als der wachsende Bestand, baut Wolfsburg die Kapazitäten seit Jahren mit großem Engagement aus: Im vergangen Jahr etwa wurden die DRK Kita Sandkamp durch einen Anbau für Krippen- und Kindergartenkinder erweitert und die AWO-Kita in Kreuzheide in Betrieb genommen. In 2020/21 sollen unter anderem das Neubauprojekt der städtischen Kita am Campus Hellwinkel abgeschlossen und der Erweiterungsbau der AWO Kita Wendschott eröffnet werden."
"Wunsch-Kita" wird schwierig
Die Überarbeitung des Platzvergabeverfahrens werde auch durch die Schulgesetzänderung für die "Flexi-Kinder", die ein Jahr länger in der Kita bleiben können, dringend erforderlich. "Unsere Mitarbeitenden in den Kitas und in der Kita-Abteilung wissen um die oftmals schwierige Situation und den Druck, unter dem die Wolfsburger Eltern stehen, die auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind", sagt Katharina Varga, Geschäftsbereichsleiterin Jugend. Gleichzeitig bittet sie um Verständnis und Flexibilität: "In vielen Fällen wird es aufgrund der hohen Nachfrage leider nicht möglich sein, einen Platz in der meist wohnortnahen ‚Wunsch-Kita‘ zu erhalten."
Was sollten Eltern bei der aktuellen Kita-Anmeldung beachten?
Eltern müssen ihr Kind wie gewohnt bis zum 28. Februar, 24 Uhr, im Online-Portal "Wolles Welt" unter www.wolfsburg.de/wolles-welt für einen Betreuungsplatz anmelden. Es wird dringend empfohlen, die Möglichkeit zu nutzen, insgesamt fünf Kindertagesstätten auszuwählen und mit Prioritäten von 1 bis 5 zu besetzen. Die Angaben können auch zwischendurch noch bis zum 28. Februar ergänzt werden. Eine "integrative Betreuung" sei nur für Kinder mit ärztlich diagnostizierter körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auszuwählen. Ebenso wichtig sei es, bei der Anmeldung so viele Informationen wie möglich zur familiären Situation anzugeben, da diese die Grundlage für die durch die Kita-Leitungen durchgeführte Platzvergabe seien.
Was passiert nach der Anmeldung in "Wolles Welt"?
Ab dem 1. März bis zum 5. Mai seien keine neuen Anmeldungen und keine Änderungen bezüglich der erbrachten Angaben und gesetzten Prioritäten mehr möglich. Im März starten die jeweiligen Kita-Leitungen mit der Sichtung der Anmeldungen und planen anhand der definierten Kriterien die dezentrale Platzvergabe. Dieser Prozess dauere bis zum 14. April an. Die anschließende Platzvergabe erfolge in drei Phasen, in denen die Eltern über Zu- beziehungsweise Absagen informiert werden: Vom 15. bis 21. April erfolge die Rückmeldung zu den mit Priorität 1 versehenen Kitas, vom 22. bis 28. April zu den Kitas mit Priorität 2 und vom 29. April bis 5. Mai zu den Kitas mit den Prioritäten 3 bis 5. Die dritte Rückmeldungsphase könne erst zu diesem späten Zeitpunkt erfolgen, da Eltern, deren Kind das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollendet, den Einschulungstermin bis zum 1. Mai um ein Jahr verschieben können und die Betreuungsplätze für diese Kinder bis dahin frei zu halten seien ("Flexi-Kinder"). Haben Eltern eine Zusage für einen Betreuungsplatz erhalten, müssen sie innerhalb einer Woche zurückmelden, ob sie das Angebot annehmen. Sollte keine fristgerechte Rückmeldung erfolgen, werde der angeboten Betreuungsplatz wieder freigegeben.
Besonderheiten und gesetzliche Änderungen in 2020
Zunächst sollten sich Eltern darauf einstellen, dass aufgrund der späten niedersächsischen Sommerferien 2020 das neue Kita-Jahr mit einer Schließzeit in den Kitas beginne: Angelehnt an die Werksferien bleiben die Kitas vom 27. Juli bis 14. August geschlossen. Außerdem trete zum 1. März das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr, die ab diesem Zeitpunkt neu in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindertagespflege oder Kindertagesstätte) betreut werden sollen, benötigen einen nachgewiesenen Masern-Impfschutz. Ohne diesen Nachweis könne keine Betreuung erfolgen. Für Kinder, die bereits eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, gelte eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021, um den Impfschutz nachzuweisen.
An wen können sich Eltern wenden, wenn sie Unterstützung benötigen?
Für über dreijährige Kinder: Geschäftsbereich Jugend, Service-Counter, Zimmer 003, Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg, Telefon 05361/28-2824 zu den aktuellen Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag 8:30 15:30 Uhr) oder per E-Mail an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de. Für unter dreijährige Kinder: Familienservice Wolfsburg e.V., Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg, Telefon 05361/896969-0.
Die Mitarbeitenden des Servicecenters der Stadt Wolfsburg beantworten unter der Rufnummer 115 montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr allgemeine Fragen. Für weitere Informationen seien die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Anmeldeverfahren und die Platzvergabe auf "Wolles Welt" unter www.wolfsburg.de/wolles-welt in der "Hilfe"-Rubrik zusammengestellt. Dort finde sich auch der aktuelle Flyer mit allen Infos zur Anmeldung und Platzvergabe.
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