Wolfsburg. Im Klinikum Wolfsburg gelten trotz der abklingenden Infektionslage weiterhin fast alle Hygiene- und Einlassregeln. Das berichtet es in einer Pressemitteilung. Neu ist jedoch, dass das Klinikum in der kommenden Woche die Zahl der zeitgleich maximal anwesenden Besucher pro Patient erhöht.
Ab Dienstag können stationär aufgenommene Patienten dann in der Regel täglich zwischen 14:30 und 17:30 Uhr für maximal eine Stunde bis zu zwei Besucher gleichzeitig empfangen. Auf den meisten Stationen ist es weiterhin gestattet, dass Besucher zusätzlich von kleineren Kindern begleitet werden. Grundsätzlich ausgeschlossen von der geltenden Besuchsregelung bleiben Patienten mit einem positiven Corona-Status.
Testpflicht bleibt
Zu den weiter bestehenden Hygieneregeln im Klinikum zählt dagegen die Testpflicht für alle Besucher, ambulanten Patienten sowie medizinisch erforderlichen Begleitpersonen - unabhängig ihres Impf- oder Genesenen-Status. Das Klinikum setzt damit eine gesetzliche Vorgabe des Landes um. Denn die Testpflicht ist auch in der kürzlich aktualisierten niedersächsischen Corona-Verordnung weiterhin enthalten.
Beim Betreten des Wolfsburger Klinikums ist somit weiter ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests aus einem zugelassenen Test-Zentrum vorzuweisen. Vor Ort sind Antigen-Schnelltests im Test-Zentrum des Klinikums zu den Öffnungszeiten möglich. Um Zugang zum Klinikum zu erhalten, können aber auch offizielle Zertifikate anderer zugelassener Teststellen vorgezeigt werden. Antigen-Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Ein wesentlicher Inhalt der neuen Corona-Verordnung ist zudem, dass die Krankenhäuser ab sofort dafür selbst verantwortlich sind, in Hygieneplänen, die durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben sind, hausinterne Regelungen zum Tragen von Masken festzulegen. Hier orientiert sich das Klinikum an einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Demnach sollen Besucher, ambulante Patienten sowie medizinisch erforderliche Begleitpersonen weiter eine FFP2-Maske tragen.
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