Kommunalwahl 2021: Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Bürger die am Wahlsonntag nach ihrer möglicherweise verlegten Wahlbenachrichtigung suchen und diese nicht wiederfinden, können selbstverständlich trotzdem wählen gehen.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Das Wahlamt der Stadt Wolfsburg weist darauf hin, dass allein der Eintrag im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals entscheidend für die Ausübung des Wahlrechtes ist.


Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können das Wahlrecht auch allein mit Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweis (EU-Bürger) im entsprechenden Wahllokal wahrnehmen. Generell sollte jedoch die Wahlbenachrichtigung mit in die Wahllokale gebracht werden. Weil zur Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin eine Stichwahl möglich ist, wenn keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird die Wahlbenachrichtigung zur Wahl am 12. September nicht einbehalten. Die bereits übersandte Wahlbenachrichtigung gilt somit auch für eine eventuelle Stichwahl und wird nach der Vorlage im Wahllokal wieder ausgehändigt.

Wahlberechtigte, die ihr Wahllokal nicht mehr kennen, erhalten unter der Service-Telefonnummer 05361 28-2950 auch am Wahlsonntag Auskunft, wo sie wählen gehen können. Umfassende Informationen rund um das Thema Wahlen auch zu den Wolfsburger Wahllokalen sind unter www.wolfsburg.de/wahlen zu finden.


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