Massive Auswirkungen durch Corona: Stadt rechnet mit hohen Verlusten

Im Rat wurde amMittwoch ein Nachtragshaushalt beschlossen. Demnach verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis 2020 von ursprünglich geplanten -38,0 Millionen Euro um 17,3 Millionen Euro auf -55,3 Millionen Euro. 2021 sieht es noch schlechter aus.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfsburg. Den ersten Nachtragshaushalt 2020/2021 hat der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Sitzung am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen. Dieser Nachtrag ist den massiven Auswirkungen der Coronakrise geschuldet. Mit dem nun beschlossenen ersten Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2020/2021 werden die sich inzwischen konkreter abzeichnenden finanziellen Folgen der Corona-Pandemie berücksichtigt. Die Folgen der Schließungen von Einrichtungen sowie Einschränkungen im Bereich des Leistungsangebotes der Stadt und der städtischen Beteiligungen wirken sich sowohl auf die städtische Liquidität, den Ergebnishaushalt als auch das Investitionsprogramm aus. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.


So verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis 2020 von ursprünglich geplanten -38,0 Millionen Euro um 17,3 Millionen Euro auf -55,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2021 wird sogar von einer Verschlechterung des geplanten Jahresergebnisses um 68,1 Millionen Euro ausgegangen. Der geplante Fehlbedarf 2021 beträgt nun -99,7 Millionen Euro anstelle der zuvor geplanten -31,6 Millionen Euro.

Rückgang der Gewerbesteuer um 132 Millionen Euro


Die größte Veränderung ergibt sich bei der Gewerbesteuer. Durch die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen für Wirtschaft und Handel gingen diese massiv zurück. Für das Jahr 2020 wird daher lediglich mit Gewerbesteuererträgen von 43 Millionen Euro geplant, was einem Rückgang um -132 Millionen Euro entspricht. Ursprünglich waren 175 Millionen Euro im Haushaltsplan der Stadt Wolfsburg geplant. Dieser Rückgang wird jedoch durch einen von Bund und Land finanzierten Ausgleich krisenbedingter Gewerbesteuerausfälle mit 109,8 Millionen Euro weitgehend kompensiert.

Schlechter stellt sich dagegen die Lage im Jahr 2021 dar. Auch hier wird mit einem erheblichen Rückgang der Gewerbesteuererträge um 80 Millionen Euro gerechnet. Ein finanzieller Ausgleich durch Bund und Land ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar. Es besteht weiterhin die Erwartung einer finanziellen Unterstützung der Kommunen von Bund und Land zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie über das Jahr 2020 hinaus. Ersten Tendenzen zu Folge, wird sich eine Ausgleichszahlung, falls sie geleistet werden sollte, nicht auf die Gewerbesteuerausfälle beziehen.

Kommunen benötigen einen Ausgleich


"Die Ausgleichszahlung von Bund und Land war in 2020 enorm wichtig für die Kommunen und insbesondere für Wolfsburg, die den zweitgrößten Empfänger in Niedersachsen darstellte. Die Bundesregierung angeführt von SPD und CDU hat hier das richtige Signal gegeben. Aber auch in 2021 werden die Kommunen einen Ausgleich benötigen, daher appelliere ich dringend nicht nur als Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, sondern auch als Vorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages für einen Ausgleich der wegbrechenden kommunalen Einnahmen durch Bund und Länder", bekräftigt Oberbürgermeister Klaus Mohrs.

Auch die Schutzmaßnahmen für die Corona-Pandemie belasten die städtischen Finanzen. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 wurden für erste Schutz- und Vorkehrungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro und in Höhe von 2,0 Millionen Euro im Investitionsprogramm berücksichtigt. Zum ersten Nachtrag wurden weitere Mittel, insbesondere für die Einrichtung eines Impfzentrums eingeplant. Diese werden zu 100 Prozent vom Land Niedersachsen refinanziert. Weitere Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 ergeben sich aus deutlichen Mindererträgen im Bereich der Gemeindeanteile aus der Einkommen- und Umsatzsteuer. Ursächlich hierfür sind die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung sowie ab 2021 neu festgesetzte Verteilerschlüssel.

Auf Liquiditätskredite angewiesen


Das Investitionsvolumen beträgt in 2020 nunmehr 67,1 Millionen Euro und in 2021 nun 74,3 Millionen Euro. Mit den Veränderungen im Ergebnishaushalt und im Investitionsprogramm ist auch in nahezu gleicher Höhe eine Veränderung der Finanzierungssituation der Stadt Wolfsburg zu erwarten. Der Kernhaushalt bleibt nach aktuellem Erkenntnisstand bis einschließlich 2022 dauerhaft auf die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten sowie zur Finanzierung der Investitionen auf Investitionskredite beziehungsweise alternative Finanzierungsformen angewiesen.

Die geplanten Jahresergebnisse für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 addieren sich insgesamt auf 310,5 Millionen Euro und übersteigen damit erstmals den Bestand der Überschussrücklage in Höhe von 295,8 Millionen Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Rat der Stadt Wolfsburg jedoch von einer gesetzlichen Sonderregelung zur Bewältigung der epidemischen Lage Gebrauch gemacht, auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu verzichten. Es ist zwingend notwendig, künftig wieder den Haushaltsausgleich zu erreichen. Dieses sollte aus eigenen Haushaltsoptimierungs- und Haushaltskonsolidierungsbestrebungen gelingen, um somit weiterhin die Handlungsfähigkeit der Stadt Wolfsburg sicherstellen sowie auf die künftige Stadtentwicklung Einfluss nehmen zu können.

Weitere Einsparungen nötig


Die mit dem Konsolidierungspaket zur Haushaltsoptimierung am 24. März durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossenen Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 15,2 Millionen Euro waren hierzu ein erster Schritt. Die Fortführung des Haushaltsoptimierungsprozesses findet sich auch im aktuellen Nachtragshaushalt 2020/2021 durch weitere Einsparungen aus der Haushaltsanalyse wieder. Für die künftigen Haushaltsplanberatungen hat die Vermeidung einer Haushaltssicherung durch eine frühzeitige und umfassende Haushaltskonsolidierung absolute Priorität.

Der Kämmerer und Dezernent für Brand- und Katastrophenschutz, Andreas Bauer: "Die Pandemie hatte massive Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Stadt Wolfsburg. Die wegbrechende Gewerbesteuer, die unsere Haupteinnahmequelle darstellt, hat uns schwer getroffen. Der erste Nachtragshaushaltsplan war daher zwingend notwendig und gibt nun in der beschlossenen Fassung ein belastbares Bild wider, welches weitere Konsolidierungsbemühungen in den Folgejahren unumgänglich macht. Die nun vom Land auf den Weg gebrachte Sonderregelung erlaubt uns zwar zunächst auf ein Haushaltssicherungskonzept zu verzichten, dennoch ist dies ein Warnsignal, welches sowohl von Verwaltung als auch Politik ernst genommen werden muss. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Finanzverwaltung bedanken, die innerhalb kürzester Zeit diesen Nachtrag vorbereitet und durch den engen politischen Sitzungsterminplan begleitet hat."


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