Mehr Sicherheit im Allerpark


Auch in diesem Jahr können Allerparkbesucher nach Herzenslust den Sommer genießen. Symbolbild: pixabay
Auch in diesem Jahr können Allerparkbesucher nach Herzenslust den Sommer genießen. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg wird auch in dieser Sommersaison wieder gemeinsam mit der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst das Projekt "Sicherheit im Allerpark" umsetzen. Ziel dieses Konzeptes ist es, Besucher besonders in den Abendstunden ein sicheres Gefühl zu geben.


Der Allerpark ist ein beliebtes Ausflugsziel für Wolfsburger und Gäste aus der Region. Um Radfahrern, Fußgängern, Badegästen und Erholungssuchenden eine noch höhere Aufenthaltsqualität zu ermöglichen, werden ab Anfang Mai der Städtische Ordnungsdienst, Streetlife, Polizei sowie der privater Sicherheitsdienst regelmäßig bis Oktober im Allerpark auf Streife gehen.

Prävention als Ziel


Im Vordergrund steht die Präventionsarbeit. Das heißt, Besucher, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten und beispielsweise Müll auf die Grünflächen werfen, auf Gehwegen Rad fahren oder zu laut feiern, werden angesprochen und beraten. Aufgrund des positiven Verlaufs der Testphase wird das Grillen im Allerpark in fünf eigens dafür bestimmten Bereichen rund um den Allersee dauerhaft ganzjährig genehmigt. Das Grillen im Strand- und Uferbereich und auf den eigens zur Nutzung durch die Allgemeinheit eingerichteten Liegewiesen bleibt weiterhin verboten. Fall es erforderlich sein sollte, werden die Sicherheitskräfte allerdings auch Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen.

Sonderregeln zu Himmelfahrt


Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Sonderregelung für den Himmelfahrtstag. Am Donnerstag, 25. Mai, werden der städtische Ordnungsdienst, die Polizei, Streetlife und Wach- und Schließgesellschaft Wolfsburg verstärkt über den gesamten Tag Kontrollen im Allerpark durchführen. Des Weiteren gilt am 25. Mai in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr im gesamten Gebiet des Allerparks ein striktes Alkoholverbot. Das bedeutet, es ist verboten, Alkohol zu konsumieren und mitzuführen. Das Verbot gilt nicht für die Gaststätten im Allerpark.


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