Wolfsburg. Im September vergangenen Jahres ist es in einer Wolfsburger Wohnung zu einem Streit zwischen einem 42-Jährigen und einem Bekannten gekommen. Im Laufe der Auseinandersetzung soll der 42-Jährige dem Opfer mehrere Male mit einer Nagelschere in den Hals- und Kopfbereich gestochen haben (regionalHeute.de berichtete). Nachdem sich das Opfer noch bewegt habe, habe der Mann ein Küchenmesser geholt, um sein Opfer zu töten. Dies konnte durch die von Zeugen gerufene Polizei verhindert werden. Vor dem Braunschweiger Landgericht musste er sich nun wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Am gestrigen Dienstag wurde das Urteil gesprochen.
Der 42-Jährige ist zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem ist parallel seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, wie das Landgericht auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre wegen versuchten Totschlags beantragt. Das Gericht habe einen bedingten Tötungsvorsatz aber abgelehnt und den Angeklagten daher "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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