Mit Nagelschere auf Hals eingestochen: 42-Jähriger wegen Totschlags angeklagt

Bei dem Angriff durch einen 42-Jährigen hat das Opfer eine Nasenbeinfraktur, Platzwunden sowie potentiell lebensgefährliche Hirnblutungen und lebensgefährlich stark blutende Stichwunden und Verletzungen im linken Hals- und Kopfbereich erlitten.

Landgericht Braunschweig
Landgericht Braunschweig | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Wegen versuchten Totschlags und gefährliche Körperverletzung muss sich ab heute ein 42-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll im September des vergangenen Jahres mit einer Nagelschere auf sein Opfer eingestochen haben, das nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte.


Dem 42 Jahre alten Angeklagten, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wird ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Am 23. September 2020 sei es laut Gericht in der Wohnung des Angeklagten zunächst zu einem verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und dem späteren Geschädigten gekommen. Im Zuge dieses Streits soll der Angeklagte den Geschädigten grundlos heftig mit der Faust gegen den Kopf und auch mindestens einmal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, um diesen zu töten.

Da der Geschädigte trotzdem noch gelebt habe, habe der Angeklagte wiederholt mit einer Nagelschere den linken Hals- und Kopfbereich des Geschädigten verletzt, um die dort verlaufenden großen Blutgefäße zu treffen. Da das Opfer sich trotz der diversen Stichverletzungen noch bewegt habe, habe der Angeklagte ein Küchenmesser geholt, um den Geschädigten damit endgültig zu töten. Als sich der Angeklagte mit dem Messer in der Hand dem Opfer habe nähern wollen, sei bereits die durch einen Zeugen herbeigerufene Polizei vor Ort gewesen. Diese habe den Angeklagten zum Fallenlassen des Messers aufgefordert. Dieser Aufforderung sei der Angeklagte nachgekommen. Bei dem Angriff durch den Angeklagten habe der Geschädigte eine Nasenbeinfraktur, Platzwunden sowie potenziell lebensgefährliche Hirnblutungen und lebensgefährlich stark blutende Stichwunden und Verletzungen im linken Hals- und Kopfbereich erlitten. Der Geschädigte habe aufgrund einer durchgeführten Notoperation überlebt.


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