Wolfsburg. Die Korrektur des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des 21. Bundestags vom 23. Februar 2025 in Wolfsburg, über die regionalHeute.de damals bereits berichtete, war Gegenstand einer Anfrage der AfD-Fraktion in der jüngsten Ratssitzung.
In Wolfsburg musste das Ergebnis der Wahlbeteiligung wegen eines Fehlers von 77,6 auf 80,3 Prozent erhöht werden. Insgesamt waren es damals 2.310 Wahlbriefe, die nicht zur Auszählung zur Verfügung standen und somit nicht in das vorläufige Endergebnis eingeflossen waren. Die Fraktion forderte Aufklärung über die Hintergründe der Wahlpanne, bei der im Briefwahlzentrum noch versiegelte Briefwahlunterlagen gefunden wurden.
Wie aber kam es nun zu dem Fehler?
Der Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen, Brand- und Katastrophenschutz, Stadtrat Andreas Bauer, erläuterte, dass die Briefwahlunterlagen in stapelbaren Kisten in verschlossenen Schränken aufbewahrt worden seien. Offenbar wurden einige Kisten übersehen, was zu der Panne geführt habe. Des Weiteren betonte Bauer, dass es sich um einen individuellen Fehler handelte und die Nachzählung gemäß der Bundeswahlordnung erfolgte. In einem früheren Beitrag berichtete regionalHeute.de, dass die nachgemeldeten Stimmen zwar zu einer Korrektur des vorläufigen Ergebnisses führten, diese jedoch lediglich marginale Anpassungen im Nachkommastellenbereich auf das zuvor festgestellte vorläufige Wahlergebnis zur Folge hatte. Die Gesamtverteilung der Mandate blieb unverändert.
Kritik an der Informationspolitik
Die AfD-Fraktion, vorangehend mit dem Ratsherrn Thomas Schlick, kritisierte, dass die Politik nicht vor der Auszählung über den Fund der Unterlagen informiert wurde. Sie bemängelte die mangelnde Transparenz und forderte, dass bei zukünftigen Wahlen auch politische Vertreter in den Prozess einbezogen werden. Bauer entgegnete, dass die Bundeswahlordnung eine Teilnahme politischer Vertreter nicht vorsieht.
Maßnahmen zur Fehlervermeidung
Um ähnliche Pannen in Zukunft zu vermeiden, kündigte die Stadtverwaltung verbesserte Kontrollmechanismen an. Dazu gehören mehrfache Kontrollen der Behälter zu verschiedenen Zeitpunkten durch unterschiedliches Personal sowie eine zusätzliche Endkontrolle. Die Schränke, in denen die Wahlunterlagen aufbewahrt werden, sollen zudem gekennzeichnet und jedes Aufbewahrungsverhältnis einzeln kontrolliert werden.
Lagerung und Zugang zu Wahlunterlagen
Die Wahlunterlagen werden in verschließbaren Schränken in den Wahllokalen gelagert. Zutritt zu den Räumen und Unterlagen hat nur das mit der Wahl betraute Personal. Dies wird durch abschließbare Schränke und Räume sichergestellt.