Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg hat am heutigen Freitag eine Allgemeinverfügung über die Testung von Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen erlassen. Sie tritt am kommenden Montag in Kraft.
Zusätzlich zur zuletzt geänderten Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg erlässt die Stadt Wolfsburg folgende Regelungen für Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 23. August 2021: Die Mitarbeitenden an Kindertageseinrichtungen testen sich zwei Mal wöchentlich mit einem Schnelltest. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 16. September 2021. Eine Verlängerung dieser Regelung sei möglich, teilt die Stadt mit.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg ist in Kürze unter www.wolfsburg.de abrufbar.
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