Wolfsburg. Im Laufe des gestrigen Dienstages wurden bei Verkehrskontrollen im Wolfsburger Stadtteil Laagberg ein 25 Jahre alter Audi-Fahrer ohne Führerschein mit 2,23 Promille und ein 29-jähriger Audi-Fahrer unter Drogeneinfluss festgestellt. Den Fahrern wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Darüber berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.
In der Nacht zu Dienstag, 3.15 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung in der Martin-Luther-Straße einen Audi-Fahrer. Auf die Frage nach seinem Führerschein gab der 25-Jährige zunächst an, diesen nicht bei sich zu haben. Während des Gesprächs stellten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem Fahrer fest. Ein freiwillig durchgeführter Alco-Test ergab einen Wert von 1,23 Promille. Eine daraufhin angeordnete Blutprobe wurde im Klinikum Wolfsburg entnommen.
Führerschein bereits weg
Bei einer zeitgleich durchgeführten Recherche stellte sich dann heraus, dass der 25-Jährige aktuell nicht im Besitz eines Führerscheines ist. Dieser war erst vor wenigen Tagen von der Polizei aufgrund eines unter Alkohol verursachten Verkehrsunfalles sichergestellt worden. Gegen den Audi-Fahrer wurden Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Audi in Schlangenlinien
Am Dienstagabend, 21:45 Uhr, teilte ein Zeuge über Notruf der Polizei mit, dass vor ihm auf der Braunschweiger Straße in Richtung Innenstadt ein Audi erhebliche Schlangenlinien fahren würde. Der Zeuge blieb während des Telefonates hinter dem Fahrzeug und teilte die Fahrstrecke über die Röntgenstraße, den Hochring bis zur Laagbergstraße mit, so dass die Beamten den Audi-Fahrer dort anhalten konnten. Auf die Aufforderung, den Führerschein auszuhändigen gab der 29-Jährige Fahrer gegenüber den Beamten an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Während der Kontrolle ergaben sich weitere Hinweise auf eine Beeinflussung durch Drogen bei dem Audi-Fahrer, so dass eine Blutprobe angeordnet wurde. Diese wurde im Klinikum Wolfsburg entnommen. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Bei der Kontrolle wurde ebenfalls festgestellt, dass für den Wagen kein Versicherungsschutz besteht. Neben den Strafanzeigen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
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