Prostituiertenmord: RTLII Publikum wird um Hilfe gebeten


Die Polizei hofft auf Hinweise der RTL II Zuschauern. Foto: aktuell24(BM)
Die Polizei hofft auf Hinweise der RTL II Zuschauern. Foto: aktuell24(BM) | Foto: aktuell24(BM)

Wolfsburg. Moderator Christoph Hoffmann wird am morgigen Dienstagabend um 20.15 Uhr, in der RTL II-Sendung "Ungeklärte Fälle - Deine Hilfe zählt" den Fall der im Wolfsburger Stadtteil Vorsfelde ermordeten Prostituierten präsentieren.


In dem von Spiegel TV produzierten Sendeformat werden die TV-Zuschauer zur Mithilfe aufgerufen. Die Polizei lobt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig für Hinweise, die zur Ermittlung und Verurteilung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus.

Die 33-jährige Romery Altagracia Reyes Rodriguez war am 11. November 2016 in dem kleinen Bordell in der Straße Am Bahnhof getötet worden. Die aus der Dominikanischen Republik stammende Prostituierte war an diesem Freitagnachmittag in dem als "Sandy's Freizeittreff" bekannten Bordellwohnung schwer verletzt aufgefunden worden. Sie erlag noch am Tatort den Verletzungen. Eine 20-köpfige Mordkommission geht bisher rund 300 Spuren nach.

Aktuelle Hinweise führen zu einem blauen Daewoo Rezzo


Aktuell ergaben sich Hinweise auf einen blauen Minivan vom Typ Rezzo des Herstellers Daewoo. Der fünfsitzige Pkw habe den Ermittlungen zufolge das Kennzeichen-Fragment SZ-S. Daher fragen die Ermittler konkret nach dem Fahrzeug: Wer kann Angaben zu dem blauen Daewoo Rezzo machen? Wurde dieser Pkw am 11. November 2016 im Bereich Wolfsburg gesehen?

Hinweise bitte an die Polizei Wolfsburg unter Telefon 05361-46460. Zudem bieten Polizei Wolfsburg und Staatsanwaltschaft Braunschweig auch die Möglichkeit an, unter www.bkms-system.net/moko-bahnhof mit den Ermittlern anonym direkt in Kontakt zu treten.

Rechtlicher Hinweis der Polizei Wolfsburg: Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört

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