Prozessauftakt: Angeklagter stellt sich als Opfer dar

von Kai Baltzer


Vor dem Landgericht Braunschweig wird der Fall aus Wolfsburg verhandelt. Symbolbild. Foto: Anke Donner
Vor dem Landgericht Braunschweig wird der Fall aus Wolfsburg verhandelt. Symbolbild. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Wolfsburg/Braunschweig. Am gestrigen Dienstag hat der Prozess am Landgericht Braunschweig gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger aus dem Wolfsburger Rathaus begonnen. Dem 36-jährigen Algerier wird vorgeworfen, Ende Dezember einen damals 16-jährigen Jungen auf einer Toilette zum Oralsex gezwungen zu haben. (regionalHeute.de berichtete)

Der Angeklagte beteuerte beim gestrigen Prozessauftakt jedoch, keine Gewalt angewendet zu haben. Medienberichten zufolge, habe er gesagt, dass der heute 17-jährige Gymnasiast ihn an einer Bushaltestelle vor dem Rathaus angesprochen habe und mit ihm ins Rathaus gegangen sei. Dort seien sie auf eine Toilette gegangen, wo es dann zum Sex gekommen sei. Die Aussagen, wie dieser ablief unterscheiden sich jedoch sehr. Der Jugendliche sagte, dass der Angeklagte ihn auf die Behindertentoilette im Rathauskeller gezerrt hätte, die Tür versperrt und ihn gewaltsam dazu gezwungen hätte, ihn oral zu befriedigen. Der Angeklagte sagte allerdings, dass der Junge ihm auf die Toilette gefolgt sei, und von sich aus an das Geschlechtsteil des Angeklagten gefasst hätte und es dann zu einvernehmlichem Sex gekommen sei. Dass der Jugendliche erst 16 gewesen war, hätte der Beschuldigte nicht gewusst.

Diese Aussage sei allerdings widersprüchlich zu dem, was er in ersten polizeilichen und richterlichen Vernehmungen gesagt habe, sagte Michael Hoppe, Anwalt der Nebenklage, im NDR.

Am zweiten Prozesstag am morgigen Donnerstag sollen noch weitere Zeugen vernommen werden, um den Sachverhalt klären zu können. Auch das Urteil soll morgen fallen. Im Falle eines Schuldspruches drohen mindestens zwei Jahre Haft. Könne keine Gewaltanwendung von Seiten das Angeklagten nachgewiesen werden, würde er nach Angaben der Staatsanwaltschaft wohl freigesprochen.

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