Quarantäne und Isolation für Schüler: Stadt Wolfsburg informiert

Unter anderem nehmen Kinder, die 'freigetestet' sind, wieder am Präsenzunterricht teil.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt hat in einer Pressemitteilung am Donnerstag die Vorgehensweise bei der Entlassung von Schülern aus der Isolation und aus der Quarantäne beschrieben.



Bis vor einigen Wochen wurde bei an Covid-19 erkrankten Schülern nach der Quarantäne ein Schnelltest veranlasst. Mit dem negativen Testergebnis des Schnelltests sind die Schüler wieder in die Schule gegangen. Dies ist gemäß der Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen vom 22. September aber nicht zwingend vorgeschrieben und wird auch in Wolfsburg so nicht eingefordert. Nachdem es aus dem Bereich der Schulen immer wieder Nachfragen rund um Quarantäne und Isolation gibt, stellt die Stadt in ihrer Pressemitteilung nochmals einige Informationen zusammen.

Die Pflicht zur "Absonderung" betrifft alle diejenigen, die mit Corona infiziert sind – dann spricht man von Isolation – und diejenigen, die enge Kontaktpersonen von infizierten Personen sind – dies ist dann der Fall der Quarantäne. Gemeint ist damit die Verpflichtung, sich in diesen Fällen selbständig sofort, auch ohne direkte Aufforderung des Gesundheitsamtes, in Quarantäne zu begeben.

Kinder, die 'freigetestet' sind, nehmen wieder am Präsenzunterricht teil


Die Absonderungsverordnung legt fest, dass Schüler, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, sich in Quarantäne begeben müssen. Auch wer typische Symptome von Covid-19 hat, muss sich absondern. Wer mit einer Person in einem Haushalt lebt, die positiv getestet worden ist, oder als sonstige enge Kontaktperson eingestuft wird, muss sich in Quarantäne begeben, es sei denn, man ist vollständig geimpft. Wer infiziert ist, bleibt mindestens 14 Tage abgesondert. Die letzten beiden Tage müssen allerdings praktisch symptomfrei gewesen sein, sonst dauert die Absonderung länger.

Wer wegen der Infektion in Absonderung ist, muss mit dem Gesundheitsamt zusammenzuarbeiten und zum Beispiel alle Kontaktpersonen nennen und die Schule informieren. Für Schulklassen oder Kohorten gilt: Bei auftretenden Neuinfektionen werden, wo es aufgrund der umgesetzten Hygienemaßnahmen möglich ist, nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne geschickt, sondern verstärkt Einzelmaßnahmen angeordnet, die nur die direkten Sitznachbarn betreffen. Die in diesem Fall angeordnete Quarantäne der Kontaktperson kann nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest beendet werden, wenn die Kontaktperson keine Corona-Symptome entwickelt hat. Kinder, die 'freigetestet' sind, nehmen wieder am Präsenzunterricht teil.

Vollständig geimpfte und genesene Schüler sind nach dem Kontakt zu einer coronainfizierten Person von der Quarantänepflicht ausgenommen. Es werde jedoch dringend empfohlen, sehr genau auf Krankheitssymptome zu achten und 14 Tage lang keinen Kontakt zu Risikogruppen zu haben.


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