Rat stimmt Videoüberwachung am Kaufhof zu

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat dem Vorschlag der Verwaltung, eine Videoüberwachung für die Straße Kaufhof und eine Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Stadt Wolfsburg einzurichten, zugestimmt.

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Der Kaufhof Wolfsburg soll videoüberwacht werden.
Der Kaufhof Wolfsburg soll videoüberwacht werden. | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfsburg. Die Wolfsburger Kneipenmeile am Kaufhof ist in den vergangenen Jahren zur Kriminalitäts-Meile mutiert. Allein in diesem Jahr wurden bereits mehr als 80 Straftaten registriert. Darunter sexuelle Belästigung, Körperverletzung, Diebstahl, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Polizei und Stadtverwaltung wollen dem nun einen Riegel vorschieben und den Bereich videoüberwachen.



Der Rat der Stadt Wolfsburg hat dem Vorschlag der Verwaltung, eine Videoüberwachung für die Straße Kaufhof und eine Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Stadt Wolfsburg einzurichten, zugestimmt. Die Videoüberwachung soll die gesamte Straße Kaufhof, sowie den Bereich des Rondells und die Einmündung Schillerstraße umfassen. Vorgesehen ist, die Überwachung sonntags bis donnerstags auf die Abend- und Nachtstunden zu beschränken. An Feiertagen und freitags und samstags soll jedoch eine ganztägige Überwachung stattfinden. Die Umsetzung soll 120.000 Euro kosten.

Keine Waffen am Kaufhof


Außerdem soll eine Waffenverbotszone eingerichtet werden, in der es nicht erlaubt ist, Waffen wie beispielsweise Äxte, Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen und Quarzsandhandschuhe, Rasierklingen, Messer oder Reizstoffsprühgeräte mit sich zu führen. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Anträge abgelehnt


Die AfD hatte in einem Änderungsantrag gefordert, Reizstoffsprühgeräte von dem Verbot auszunehmen. Reizstoffsprühgeräte seien oft ein geeignetes Mittel - gerade für körperlich schwächere Bürger - für sich eine gewisse Sicherheit gegen einen Angriff oder Übergriff zur Verfügung zu haben, argumentierte die AfD. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch ein weiterer Antrag der AfD, die Speicherung der Daten auf einen kurzen Zeitraum zu begrenzen, wurde abgelehnt. Die AfD schlug vor, dass die Datenspeicherung vier Tage nicht überschreiten sollte. Danach sollten die Daten verschlüsselt werden und nur noch auf besondere Anweisung der Dienststellenleitung eingesehen werden können. Nach maximal vier Wochen sollten die Daten gelöscht werden.

Die SPD hatte ihren Antrag zum dem Thema zurückgezogen. Sie hatte zunächst vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung ein umfassendes Sicherheitskonzept für die Straße Kaufhof und den Kleistpark erstellt, das in regelmäßigem Austausch mit den ansässigen Gastronomen entwickelt und resümiert wird. Um das Gefahrenpotential und den Handlungsbedarf schnell kommunizieren zu können und den Kontakt zwischen Gastronomen, Bürgern, Sicherheits-/Ordnungskräften und Politik zu stärken, sollte beispielsweise verstärkt Sicherheitspersonal und ein Nachtmanager oder Quartiermanager, sogenannte "Nachtbürgermeister" eingesetzt werden.


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