Reduzierter Dienstbetrieb im Wolfsburger Rathaus wird fortgesetzt

Außerdem müssen Besucher wie Mitarbeiter jetzt medizinische Masken tragen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Die Stadtverwaltung hat den aktuellen Bund-Länder-Beschluss zum Anlass genommen, die Regelungen in den Bereichen Homeoffice und Maskenpflicht weiter zu schärfen. So bleibt das Rathaus weiterhin lediglich im Rahmen eines reduzierten Dienstbetriebes geöffnet: Dienstleistungen für Bürger, die mit Termin angeboten werden, bleiben damit aufrechterhalten. Für Besucher der Rathäuser gilt jedoch ab sofort die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und somit dieselbe Regelung, die im Bund-Länder-Beschluss für die Nutzung des ÖPNV und für Geschäfte festgehalten wurde. Dies teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.


Medizinische Masken würden an den geöffneten Eingängen für Besucher mit Termin, die noch nicht in Besitz einer solchen Maske sind, bereitgehalten werden. Auch für die Mitarbeitenden gelte ab sofort die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, die durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

"Weiterhin muss es unser oberstes Ziel sein, unsere Kontakte soweit wie möglich zu minimieren. Daher sind all unsere Mitarbeitenden, die zur Diensterbringung vor Ort nicht zwingend benötigt werden, nach wie vor angehalten, ins Homeoffice zu gehen", erklärt Oberbürgermeister Klaus Mohrs. "Ein großer Teil unserer Mitarbeitenden arbeitet jedoch an "vorderster Front" und in der täglichen, direkten Dienstleistung für Bürger – auch das müssen wir weiter ermöglichen. Ich bin dankbar, dass hierzu eine große Bereitschaft in der Mitarbeiterschaft vorhanden ist. Daher wollen wir diesen Mitarbeitenden ohne Frage auch künftig die bestmöglichen Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten bieten."

Bisher hätten sich bereits mehr als ein Drittel der Mitarbeitenden zumindest tageweise im Homeoffice befunden und konnten ihre Dienstleistungen für die Bürger auch von zuhause erbringen. Manche der städtischen Aufgaben, wie beispielsweise die Leistungen der Bürgerdienste, der Berufsfeuerwehr, des Gesundheitsamtes, des Standesamtes sowie zum Teil des Geschäftsbereichs Jugend könnten jedoch nicht im Homeoffice bearbeitet werden. Auch im Bereich Friedhof, Grün und Tiefbau sei dies oft nicht möglich. Dasselbe gelte für das Klinikum und das Impfzentrum.


mehr News aus Wolfsburg