Wolfsburg. Die steigenden Coronazahlen - in Gifhorn liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz bei 40,2 - stellen auch die Schulen vor neue Herausforderungen, denn die Schulen sollen auch nach den Herbstferien den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht fortsetzen. Laut Kultusministerium soll dabei für ausreichendes Lüften in den Klassenzimmern gesorgt werden. regionalHeute.de fragte bei der Stadtverwaltung nach, ob die baulichen Voraussetzungen an den Schulen dafür gegeben sind.
Fachgerechtes Lüften sei laut Kultusministerium der entscheidende Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirke, dass potenziell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das bedeutet, dass in den Schulen die Faustregel 20-5-20 - 20 Minuten Unterricht - 5 Minuten lüften - 20 Minuten Unterricht - angewendet werden muss. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Jahreszeitangepasste Kleidung sei wichtig, gleichzeitig werde aber niemand in der Schule dauerhaft im Kalten sitzen und frieren müssen.
Doch ist eine ausreichende Lüftung nach der 20-5-20-Formel überhaupt umsetzbar und welche Maßnahmen müssten an den Schulen getroffen werden, damit sie umsetzbar ist? Christiane Groth, Sprecherin der Stadt Wolfsburg erklärt dazu: "Seitens des Landes wird Stoß- oder Querlüften der Schulräume in dem Rhythmus 20-5-20 empfohlen. Mit dieser Maßnahme werden die Vorgaben des Rahmenhygieneplans erfüllt. Die Schulen verfügen grundsätzlich über die erforderlichen baulichen Gegebenheiten zur Lüftung der Räume, durch Stoß- oder Querlüftung. Soweit Schulen bei einzelnen Räumen von der Erforderlichkeit zusätzlicher Maßnahmen ausgehen, werden Begehungen mit dem Hochbauamt durchgeführt und Lösungsmöglichkeiten entwickelt."
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