Schulen und Kitas bleiben geschlossen: So geht es Montag weiter

In einem offenen Brief erklärt Stadträtin Iris Bote das weitere Vorgehen ab Montag.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfsburg. Seit Freitag steht fest, dass die Schulen und Kitas in ganz Niedersachsen ab Montag geschlossen bleiben. In einem offenen Brief auf der Homepage der Stadt Wolfsburg an die Eltern und Sorgeberechtigten spricht Stadträtin Iris Bote nun über das weitere Vorgehen ab Montag.


Darin heißt es, dass eine kurzfristige Schließung der Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen notwendig sei, da nur jetzt zu Beginn der Ausbreitung die Möglichkeit bestünde, diese einzudämmen. Daher werde ab Montag, dem 16. März kein Unterricht mehr an den Schulen in Wolfsburg, sowie keine Betreuung in Kindertageseinrichtungen stattfinden. Das betrifft öffentliche und private Schulen sowie Berufsschulen. Ab diesem Zeitpunkt könne daher nur noch in Notfällen eine Betreuung an der Schule oder in einer Kindertageseinrichtung des Kindes erfolgen.

Wer kann eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen?



Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen werden gebeten, sich am Montag in ihrem Ausbildungsbetrieb einzufinden. Für Arbeitnehmer, die einer Beschäftigung nachgehen, die zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sei, und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind finden, werden die Schulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 8, sowie in den Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege ein pädagogisches Betreuungsangebot („Notfallbetreuung“) vorhalten.

Dies betreffe grundsätzlich insbesondere folgende Bereiche:
a) Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Werksfeuerwehr)
b) Polizei
c) Rettungsdienst,
d) medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken,
e) ambulante und stationäre Pflegedienste,
f) stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung),
g) die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs,
h) Kommunale Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser-und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Wer einer dieser Beschäftigungsgruppen angehöre und für seine Kinder eine „Notfallbetreuung“ notwendig werde, wird gebeten sich am Montag in der Schule, oder der Kindertageseinrichtung des Kindes einzufinden und das weitere Vorgehen mit der jeweiligen Leitung zu klären. Für einen Platz in der "Notfallbetreuung" werde eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt. Diese könne auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben dürfen Schulen und Kitas nicht betreten.

Notenvergabe wird sichergestellt



Neben dieser „Notfallbetreuung“ stünde auch in der Zeit der Unterrichtsuntersagung der Schulleiter der Schule des Kindes als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus habe das Land Niedersachsen mitgeteilt, dass die Notenvergabe sichergestellt werde, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in informiert. Keiner Schülerin und keinem Schüler werde ein Nachteil entstehen, so Bote weiter.

Die reguläre Ferienbetreuung in den Osterferien an den Grundschulen werde ebenfalls nur in Form einer Notbetreuung für die oben genannten Zielgruppen angeboten.

Den Brief, sowie weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf der Homepage der Stadt Wolfsburg zu finden.


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