Schutz vor sexuellem Missbrauch: "Prävention auf kommunaler Ebene etablieren"

Das rät die SPD-Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Das niedersächsische Justizministerium stellt in diesem Jahr 150.000 Euro an zusätzlichen Mitteln bereit, um Projekte zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Der Kinderschutzbund und viele weitere haben zu Recht darauf hingewiesen, dass durch die Kontaktbeschränkungen die Gefahr für Kinder und Jugendliche gestiegen ist, Opfer von sexuellem Missbrauch zu werden. SPD-Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer fordert eine Umsetzung und Unterstützung von nachhaltigen Präventionsmaßnahmen auf kommunaler Ebene.


„Die Corona-Pandemie stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar. Durch die Kontaktbeschränkungen geraten Kinder und Jugendliche in eine Isolation und können sich nur schwer Hilfe suchen. Deshalb brauchen wir jetzt besondere Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche“, sagt Immacolata Glosemeyer.

Mithilfe der nun bereitstehenden Mittel sollen insbesondere Pilotprojekte und Modelle zur Implementierung und Fortentwicklung von Kooperationen zwischen den lokal und regional zuständigen Institutionen und Organisationen gefördert werden. Dadurch sollen nachhaltige Präventionsmaßnahmen auf kommunaler Ebene initiiert und unterstützt werden.
Die Förderanträge nimmt der Landespräventionsrat Niedersachsen ab sofort entgegen, zum Beispiel von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen oder Vereinen. Dabei können Personal- und Sachausgaben für lokale Koordinierungsstellen, Informationsveranstaltungen, sowie für die Erarbeitung von Schutzkonzepten, Fortbildungen und vieles mehr gefördert werden.

Prävention ist ein wichtiger Baustein. Wenn ein schrecklicher Missbrauch erstmal ans Licht gekommen ist, muss den Kindern und Jugendlichen auf ihrem schweren Weg geholfen werden. „Es ist daher ein gutes Signal, dass immer mehr Menschen in Niedersachsen die wertvolle Hilfe der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen“, so Glosemeyer.
In Niedersachsen können alle Betroffenen von Straftaten über den bundesgesetzlichen Anspruch hinaus delikt- und altersunabhängig das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Das Justizministerium stellt dies als freiwillige Leistung durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und durch eine Landeszuwendung an freie Träger sicher.


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