Sicherheitshinweise für das Zünden von Silvesterraketen


Feuerwerk nicht in der Nähe vom Fachwerk. Foto: Thorsten Raedlein
Feuerwerk nicht in der Nähe vom Fachwerk. Foto: Thorsten Raedlein

Wolfsburg. Bunte Raketen und laute Böller sind Tradition an Silvester und Neujahr. Doch sind für den Gebrauch einige Sicherheitshinweise zu beachten. Das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg gibt allgemeine Hinweise zur Gefahrenabwehr.


Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei ist das Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Zudem dürfen Feuerwerksraketen und –böller aller Art nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Seit 2009 werden von diesem Abbrennverbot auch Reet- und Fachwerkhäuser erfasst. Bei diesen beträgt der notwendige Schutzabstand mindestens 200 Meter. Während das Verbot in der Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen im wesentlichen auf die Sicherstellung des Lärmschutzes beruht, erfolgte die Aufnahme der Reet- und Fachwerkhäuser in diese Aufzählung aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes.

Ein Verstoß gegen dieses Abbrennverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


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