SPD möchte Plakatverbot für gemeinnützige Organisationen lockern

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Für bestimmte Veranstaltungen soll das Plakatieren erlaubt sein. Symbolfoto: Alexander Panknin
Für bestimmte Veranstaltungen soll das Plakatieren erlaubt sein. Symbolfoto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Laut Verordnung der öffentlichen Sicherheit ist es in Wolfsburg verboten, seine Plakate aufzuhängen. Auch wenn diese Regulierung in den meisten Fällen sicherlich Sinn macht, sieht die SPD gerade Vereine und gemeinnützige Organisationen benachteiligt. Deswegen stellte sie kürzlich einen Antrag, um die Verordnung zu lockern.


Bei konsequenter Auslegung dieser Regel dürften auch Veranstaltungen von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen nicht mit Plakaten beworben werden. Gerade für Ehrenamtlichesei es aber wichtig, ihre Veranstaltung öffentlich bewerben zu dürfen. Für solche Anlässe sollte die Verordnung über die öffentliche Sicherheit um eine eindeutige und transparente Ausnahmeregelung ergänzt werden, diesen Organisationen ein zeitlich und räumlich befristetes Plakatieren ermöglicht, so die SPD.

Die Erlaubnis könnte, so der Vorschlag, auf maximal fünf Plakate im lokalen Umfeld der geplanten Veranstaltung limitiert und auf eine Woche vor Veranstaltungsbeginn befristet sein. Das Plakatieren sollte danneine Woche vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Eine entsprechende Ausnahmeregelung sollte zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2019 gelten und bis dahin bezüglichihrer Auswirkungen ausgewertet werden, so schlägt die SPD vor.Ob der Antrag eine Mehrheit bekommt, wird sich nun in den politischen Gremien der Stadt zeigen.


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