SPD wendet sich gegen Umsatzsteuer auf Weiterbildungen


Weiterbildungseinrichtungen befürchten, dass sie Umsatzsteuer auf allgemeine Weiterbildung abführen müssen, wenn diese als Freizeitgestaltung ausgelegt werden. Symbolfoto: Pixabay
Weiterbildungseinrichtungen befürchten, dass sie Umsatzsteuer auf allgemeine Weiterbildung abführen müssen, wenn diese als Freizeitgestaltung ausgelegt werden. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. Von einer Neuregelung der Umsatzsteuer, die die Bundesregierung kürzlich vorschlug, wird befürchtet, dass es möglich sei, dass Weiterbildungseinrichtungen Umsatzsteuer für allgemeine Weiterbildung abführen werden müssen. Das könnte dazu führen, dass beispielsweise die Volkshochschulen höhere Kursgebühren verlangen müssen. Dazu äußert sich SPD-Bundestagsmitglied Falko Mohrs.


Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" schlage die Bundesregierung vor, die Regelungen für Bildungsleistungen im nationalen Umsatzsteuergesetz (UStG) vollständig an die für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlichen Vorgaben der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2016 über das gemeinsame Mehrwertsteuer-System) anzupassen. Mit der Neuregelung soll auch Verwaltungsaufwand vermieden werden: Bisher sehe das nationale Recht für bestimmte private Bildungseinrichtungen ein Bescheinigungsverfahren vor - darauf solle zukünftig verzichtet werden.

Steuerfrei oder nicht - eine Sache der Auslegung?


Durch die Neuregelung sollen alle Bildungsleistungen, die bisher steuerfrei sind, vollständig unter die neu gefasste Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG fallen. Aus Sicht der Bundesregierung werde mit der vorgeschlagenen Regelung also keine Einschränkung der bisherigen Steuerbefreiung beabsichtigt. Weiterbildungseinrichtungen befürchten jedoch Umsatzsteuer für allgemeine Weiterbildung abführen zu müssen. Je nach Auslegung der Steuerbehörden könnten viele allgemeinbildende Kurse künftig als reine Freizeitgestaltung gelten und steuerlich belastet werden. Volkshochschulen könnten dann gezwungen sein, die Kursgebühren entsprechend anzuheben. Bei strenger Auslegung des Kriteriums der beruflichen Verwertbarkeit könnten leicht rund zwei Millionen Volkshochschulteilnehmer in Deutschland erheblich stärker zur Kasse gebeten werden, nämlich beispielsweise jene, die Bildungsangebote zur Förderung ihrer Gesundheit besuchen, wenn nicht anerkannt werde, dass solche Kurse mittelbar auch die berufliche Leistungsfähigkeit stärken.

Mohrs will Befürchtungen in Berlin einbringen


Dies würde eine stärkere steuerliche Belastung der allgemeinen Weiterbildung in erheblichem Ausmaße bedeuten. „Gerade bildungsbenachteiligten und einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern würde dadurch der Zugang zur Weiterbildung und damit zur Verbesserung ihrer Lebenschancen erschwert. Das ist nicht in unserem Sinne“, mache Iris Schubert Vorsitzende vom Bildungshaus-Ausschuss deutlich. Für den Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs (SPD) stehe fest: „Wir müssen sicherstellen, dass die berufliche und die allgemeine Weiterbildung weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wird. Ich nehme die Bedenken der Bildungsträger sehr ernst und will ihre Argumente in die Debatte in Berlin einbringen. Wichtig ist, dass wir eine eindeutige, umsatzsteuerfreie Regelung im Sinne der Weiterbildung finden“.


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