Wolfsburg/Braunschweig. Der Prozess gegen einen 55-jährigen Obdachlosen aus Wolfsburg wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Hausfriedensbruch startet am heutigen Dienstag am Landgericht Braunschweig.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2018 ein Zimmer in der Obdachlosenunterkunft in Wolfsburg genutzt zu haben, welches ihm nicht zugewiesen worden sei. Der mehrfachen Aufforderung, das Zimmer zu verlassen, sei der Angeklagte nicht nachgekommen. Als die Polizeibeamten eingetroffen seien, habe sich der Angeklagte dagegen gewehrt, das Zimmer zu räumen. Gegen das Anlegen der Handfesseln durch die Polizeibeamten soll sich der Mann massiv unter Einsatz seiner Arme gewehrt haben, so dass den Polizeibeamten das Anlegen der Handfesseln aufgrund des Widerstandes nur unter großen Schwierigkeiten gelungen sei.
Wenige Wochen später, im Dezember 2018 fiel der Angeklagte der Polizei erneut auf. Hier sei er von den Beamten aufgefordert worden, eine Filiale der Volksbank in Wolfsburg zu verlassen, wo er zuvor auf den Boden uriniert hatte. Der Aufforderung der Polizei, die Räumlichkeiten zu verlassen, soll der Angeklagte auch hier nicht nachgekommen sein, so dass die Polizisten Unterstützung angefordert hatten, um den Angeklagten aus den Räumen zu entfernen. Doch auch hier soll sich der Angeklagte gewehrt haben. Als ihn eine Polizistin am Oberarm fasste, ließ er sich zu Boden fallen. Auf dem Boden sitzend und eingeigelt sei der Angeklagte schließlich von den vier Polizeibeamten in den Gefangenentransportwagen hineingezogen worden. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen.
Ähnliche Szenen sollten sich bereits Anfang November des gleichen Jahres abgespielt haben. Hier kam es ebenfalls zu einem Platzverweis des Angeklagten in einer Postbankfiliale in Wolfsburg. Der Aufforderung der Polizei, sich zu entfernen, sei der stark alkoholisierte Angeklagte nicht nachgekommen, sondern habe sich geweigert und vor den Polizeibeamten ausgespuckt.
Auf Hausmeister eingeprügelt
Ein halbes Jahr später fiel der Obdachlose erneut auf. Im April sei es durch den Angeklagten zu drei Verstößen gegen Hausverbote gekommen. Nach dem Betreten des Südkopf-Centers kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Hausmeister, weil dieser ihn angesprochen habe und die Polizei habe rufen wollen. So habe der Angeklagte den Hausmeister mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen, so dass dieser dabei Schmerzen und ein Hämatom erlitten habe.
Zu einem weiteren Vorfall mit der Polizei sei es dann am 15. Mai in einem Hausflur in der Goethestraße in Wolfsburg gekommen. Der Aufforderung der Polizeibeamten, die Räumlichkeiten zu verlassen, sei der Angeklagte nicht nachgekommen. Im Zuge der Auseinandersetzung mit der Polizei habe der Angeklagte unter anderem nach den Polizeibeamten geschlagen.
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