Stadt warnt: Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden

Auch für die Entsorgung von Baumschnitt gibt es in Corona-Zeiten Einschränkungen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens fallen Abfälle, wie Baum- und Strauchschnitt, Laub, Äste, Wurzeln, Grün- und Rasenschnitt an. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden. Dies berichtet die Stadt Wolfsburg.


Eine Anlieferung zum Entsorgungszentrum Wolfsburg ist aufgrund der derzeitigen Lage nicht möglich. Anfallende Gartenabfälle können direkt im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Bei der Bereitstellung zur Leerung ist darauf zu achten, dass der Deckel der Biotonne geschlossen ist und dass daneben liegende Abfälle nicht mitgenommen werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie das Entsorgen von Abfällen in der freien Natur oder im Wald sind verboten und werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Auf der Internetseite der Wolfsburger Abfall- und Straßenreinigung wird informiert, sobald Gartenabfälle wieder im Entsorgungszentrum Wolfsburg angeliefert werden können. Bis dahin können die Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert werden.


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