Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg erlässt mit Wirkung zum 24. Mai eine Testpflicht für Betriebe mit Erntehelfer per Allgemeinverfügung und folgt der fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Weisung haben alle Kommunen in Niedersachsen umzusetzen und stellt keinen Sonderfall für Wolfsburg dar. Die Maßnahme ist bis einschließlich Mittwoch, den 30. Juni befristet, heißt es aus der Stadtverwaltung.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die temporär Erntehelfer beschäftigen, welche in Sammelunterkünften untergebracht werden, haben demnach sämtliche Beschäftigte mindestens zweimal pro Woche zu testen. Zudem dürfen die genannten Betriebe nur Personen einsetzen, die bei der ersten Ankunft auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind.
Grund der Weisung ist ein Ausbruchsgeschehen auf einem Spargelhof im Kreis Diepholz. In Wolfsburg ist es bisher zu keinem solchen Fall gekommen. Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung selbst ist unter www.wolfsburg.de/corona zu finden.
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