Tödliche Klassenfahrt: Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben

Nach vier Jahren kommt der Fall nun endlich vor Gericht. Angeklagt sind zwei Mitarbeiter des Waldpädagogikzentrums Hahnhorst.

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Symbolfoto | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfsburg / Hahnhorst. Knapp vier Jahre nachdem ein zehnjähriger Junge aus Wolfsburg im Waldpädagogikzentrum Hahnhorst (WPZ) beim Spielen von einer Lore überrollt und getötet wurde, landet der Fall nun endlich vor Gericht. Angeklagt sind zwei Mitarbeiter des WPZ, wie die Staatsanwaltschaft Verden auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilt.



Im Juni 2019 endete die Klassenfahrt in das Waldpädagogikzentrum Hahnhorst (WPZ) für einen Zehnjährigen aus Wolfsburg tödlich. Der Junge starb, als er beim Spielen auf einer Lore von dieser überrollt wurde. Bisher wurde für das Unglück niemand zur Rechenschaft gezogen. In den vergangenen Jahren waren Anklagen immer wieder zurückgewiesen und fallengelassen worden. Doch nun soll der Fall vor dem Landgericht verhandelt werden. Gerichtssprecherin Sara Teufel bestätigte auf Nachfrage von regionalHeute.de, dass das Verfahren vor dem Landgericht Verden geführt wird. Wann genau der Prozess starten wird, stehe noch nicht fest.

Landgericht verhandelt


"Nachdem die Anklagen gegen den Leiter der Einrichtung und eine 34-jährige Mitarbeiterin zum Amtsgericht Sulingen zurückgenommen worden sind, hat die Staatsanwaltschaft Verden nunmehr wegen des besonderen Umfangs der Sache, Anklage gegen den Leiter des Waldpädagogikzentrums sowie die 34-jährige Mitarbeiterin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen zum Landgericht Verden erhoben", so Martin Schanz, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Verden gegenüber regionalHeute.de.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben


Der Mitarbeiterin werde zur Last gelegt, es unterlassen zu haben, bei der Einweisung in das Gelände des Waldpädagogikzentrums auf die Beweglichkeit und damit einhergehende Gefährlichkeit der Lore, die als Spielgerät genutzt wurde, hinzuweisen. Dem WPZ-Leiter werde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die als Spielgerät genutzte Lore auf ihre dahingehende Eignung überprüfen zu lassen, erklärt Schanz und betont, dass weiterhin die weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.


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